SINGAPUR: Legalisierung von gleichgeschlechtlichen Aktivitäten wird neu beurteilt
Noch im Februar erklärte das Obergericht von Singapur, dass das Verbot von gleichgeschlechtlichen Aktivitäten, welches noch aus der britischen Vergangenheit stammt, nicht gegen die Verfassung verstosse. Damit spielten die Richter den Ball zurück an die Politik und brachte die Regierung einmal mehr in Zugzwang.
Aktuell stehen aufgrund der Section 377A auf gleichgeschlechtliche Aktivitäten noch bis zu zwei Jahre Haft, doch die Regierung hat nun angekündigt, dass das Gesetz derzeit neu überprüft werde. Bereits vor einigen Jahren hat der Premierminister des Landes zudem angedeutet, dass das Gesetz gar nicht mehr angewandt werde.
Mit dieser Ankündigung zeigten sich LGBTI+ Aktivist:innen verständlicherweise aber nicht zufrieden, denn die Section 377A steht damit nach wie vor im Gesetz, und sie kann bei anderen Verbrechen dafür verwendet werden, um noch härtere Strafen zu erzielen, oder sie kann auch als Drohung benutzt werden. Aus diesem Grund hielten sie an ihrer Forderung fest, dass die Section 377A ersatzlos gestrichen werden müsse.
Einmal mehr hat die Regierung nun mit dem Prozess begonnen, der möglicherweise in einer Aufhebung der Section 377A mündet. K Shanmugam, der Innen- und Justizminister von Singapur, erklärte aber auch, dass man neben der Überprüfung dieses Gesetzesteils, auch nach Wegen suche, um die Definition der Ehe als Verbindung einzig zwischen Mann und Frau so zu schützen, dass sie auch vor Gericht standhält.
LGBTI+ Aktivist:innen betonen derweil, dass es derzeit gar keine Bestrebungen gebe, die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare vor Gericht erwirken zu wollen. Derzeit stehe ganz klar die Aufhebung der Section 377A im Fokus, damit wenigstens die grundsätzlichsten Rechte queerer Menschen und ihre Privatsphäre geschützt ist.
Von der katholischen Kirche wiederum kriegt die Regierung Zuspruch für ihr Vorgehen: Man begrüsse das klare Bekenntnis des Staats zur Ehe, und dass man sicherstellen wolle, dass die Ehe auch weiterhin einzig und allein als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau möglich sei, heisst es von der römisch-katholische Erzdiözese Singapur.