TSCHECHIEN: Adoptionsverbot ist verfassungswidrig

TSCHECHIEN: Adoptionsverbot ist verfassungswidrig
Die Situation für adoptionswillige Schwule und Lesben ist in Tschechien ähnlich wie in der Schweiz: Nun hat das Verfassungsgericht aber mit einem historischen Urteil das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare in einer Eingetragenen Partnerschaft gekippt…

Homosexuelle dürfen nicht zu Menschen zweiter Klasse gemacht werden, dies das Urteil des Verfassungsgerichts im tschechischen Brno. Die Richter fanden, dass es verfassungswidrig sei, wenn man schwullesbischen Paaren das Recht auf Adoption nimmt, sobald sie sich verpartnern. Genau dadurch würden Schwule und Lesben zu Menschen zweiter Klasse und dies widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz. Einzelpersonen ist es in Tschechien, wie auch in der Schweiz, erlaubt ein Kind zu adoptieren, sobald sie jedoch eine Eingetragene Partnerschaft eingehen, verlieren sie dieses Recht.

Den Prozess angestrengt hat ein schwuler Mann aus Prag, welcher ein Kind adoptieren wollte, dann aber von der Warteliste gestrichen wurde, weil er sich in eine Eingetragene Partnerschaft begab. Das Urteil bedeutet nun jedoch nicht, dass gleichgeschlechtliche Paare in einer Eingetragenen Partnerschaft künftig gemeinsam Kinder adoptieren können, sondern, es wird nun erst einmal nur verpartnerten Einzelpersonen möglich gemacht zu adoptieren. Die Stiefkindadoption bleibt zudem weiter verboten, da diese nicht Gegenstand des Gerichtsverfahrens war. Dies bedeutet nun also, dass jemand in einer Eingetragenen Partnerschaft ein Kind adoptieren kann, er dann aber alleine als Vater respektive Mutter eingetragen ist. Der eingetragene Partner oder die eingetragene Partnerin hat weiterhin nicht das Recht, das Kind ebenfalls zu adoptieren um gemeinsam als Paar als Eltern des Kindes eingetragen zu sein.

LGBT-Organisationen in Tschechien begrüssten das Urteil, und ihre Argumentation klingt gleich wie in der Schweiz: Ausgerechnet jenen Paaren wurde die Adoption verunmöglicht, welche ihrer Beziehung durch eine Eingetragene Partnerschaft einen stabilen und langfristigen Rahmen geben wollen.

Tschechien hat als erstes Land in Osteuropa ein Partnerschaftsgesetz für schwullesbische Paare eingeführt, und dies bereits im Jahr 2006. Der Ausbau der Rechte für die LGBT-Community ist seither aber etwas gebremst worden.