USA: Der diskriminierende Bäcker bekam Recht vor dem Supreme Court

USA: Der diskriminierende Bäcker bekam Recht vor dem Supreme Court
Es widerspreche seinen religiösen Ansichten: Damit erklärte ein Bäcker im US-Bundesstaat Colorado, weshalb er einem schwulen Ehepaar keine Hochzeitstorte backen wolle. Der Fall ging bis vor das Oberste Gericht der USA, und der Bäcker erhielt nun Recht. Dies könnte nun Tür und Tor für weitere Diskriminierungen öffnen...

Es ist ein schwarzer Tag für die Rechte der LGBT-Community und für die Bürgerrechte der USA: Der Konditor, welcher sich im amerikanischen Denver geweigert hat, einem schwulen Ehepaar eine Hochzeitstorte zu backen, bekam nun Recht vom Obersten Gericht der USA. Mit sieben zu zwei Stimmen, fiel das Urteil der Richter am Supreme Court deutlich aus - nur gerade Ruth Bader Ginsberg und Sonia Sotomayor stimmten dagegen.

Alles begann im Juni 2012 als der Bäcker Jack Phillips den beiden Ehemännern Charlie Craig und Dave Mullins erklärte, dass er ihnen keine Hochzeitstorte backen werde, weil dies nicht im Sinne Gottes sei. Das Ehepaar fühlte sich öffentlich erniedrigt, wie sie bei einer ersten Anhörung vor der Bürgerrechtskommission in Colorado erklärten, wo sie eine Beschwerde gegen Phillips einreichten.

Die Bürgerrechtskommission sah es gleich wie das Ehepaar und erklärte in ihrem Urteil, dass sich der Bäcker diskriminierend verhalten habe. Das Urteil wurde darauf von Instanz zu Instanz weitergezogen, bis es schlussendlich vor dem Obersten Gericht landete. Dessen Richter sahen es nun anders als vorherige Instanzen und erklärten, dass sich die Bürgerkommission diskriminerend gegenüber dem Bäcker verhalten habe, indem sie dessen Glauben nicht respektierten.

Dieses Urteil könnte nun weitreichende Konsequenzen für die LGBT-Community haben, da das Argument der religiösen Ansicht nun für so ziemlich alles eingesetzt werden könnte. Ärzte könnten sich weigern, LGBTs zu behandeln, oder Lehrer könnten sich weigern, jugendliche Schwule, Lesben und Transgender zu unterrichten, um nur einige Beispiele zu nennen.