CHINA: Entlassener, schwuler Lehrer verliert in erster Instanz
Der Kindergarten verstosse mit der Entlassung des Lehrers gegen geltendes Recht, argumentierte der Anwalt des unter dem Pseudonym Ming Yue bekannten Lehrers. Jeder Chinese habe nämlich die Pflicht zu arbeiten. Dieser Streit betreffe das Arbeitsrecht und es würden alle Rechte, welche den Schutz des Arbeiters betreffen, angewandt werden. Auf diese Weise versuchte Ming mit seinem Anwalt den Kindergarten dazu zubewegen, dass sie ihn wieder einstellen müssen, und dass sie ihm zusätzlich eine finanzielle Entschädigung bezahlen. Er fordere auch eine schriftliche Entschuldigung, so Ming weiter, und er freue sich am Kindergarten ohne Diskriminierung weiter arbeiten zu können.
Eine Schiedskommission für Arbeitsrecht entschied nun aber anders und beurteilte die Kündigung als rechtmässig. Sie verurteilte den Kindergarten in Qingdao lediglich zu einer Zahlung von sechs Monatslöhnen, umgerechnet rund 5200 Schweizer Franken, da sie offenbar keinen unterzeichneten Arbeitsvertrag mit dem Lehrer abgeschlossen haben.
Ming zeigte sich einerseits dankbar für das relativ faire Urteil, war aber auch enttäuscht, dass die Kommission kein klares Zeichen dafür setzte, dass es Firmen in China nicht erlaubt ist, Homosexuelle zu diskriminieren. Liu Yangming von PFLAG, der Organisation der Eltern von LGBTs, erklärte, dass das Urteil trotzdem mehr Lehrer ermutigen werde, zu sich selber zu stehen. Der Fall habe aber auch Arbeitgeber gezeigt, dass sie nicht einfach so Arbeiter alleine wegen ihrer sexuellen Orientierung entlassen sollten.
Homosexualität ist in China seit 1997 legal, und gilt seit 2001 auch nicht mehr als psychische Krankheit. Dennoch ist die Haltung der Regierung gegenüber LGBT-Rights sehr unklar: Es gibt immer mal wieder Razzien und Verbote von LGBT-Events, aber gleichzeitig auch Gerichtsurteile, welche überraschend positiv zu Gunsten der Community ausfallen...