DEUTSCHLAND: Ab dem 1. Oktober wird geheiratet

DEUTSCHLAND: Ab dem 1. Oktober wird geheiratet
Nach der Unterschrift des Bundespräsidenten wurde das Gesetz zur Ehe für alle nun auch im Bundesgesetzblatt publiziert. Durch die damit verbundenen Fristen steht somit einer Öffnung der Ehe auf den 1. Oktober nichts mehr im Weg. Da dies aber ein Sonntag ist, wird es wohl in den meisten Fällen am 2. Oktober passieren, obwohl bereits Standesämter angekündigt haben, dass sie am 1. Oktober Sonderöffnungszeiten haben werden, um schwullesbischen Paaren schon dann Eheschliessungen zu ermöglichen.

Der 1. respektive der 2. Oktober wird zum Stichtag in Deutschland: Ab dann können schwullesbische Paare offiziell eine Ehe eingehen oder ihre Eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Letzteres können sie neu auch in ganz Deutschland mit einer Ehezeremonie verbinden, falls die Paare dies wünschen. Dies dürfte wohl vor allem auch die Paare in Baden-Württemberg freuen, welche ihre Lebenspartnerschaften noch auf einer Zulassungsstelle für Autos und Motorräder besiegeln mussten. Dies war nötig, nachdem die CDU den gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zu den Standesämtern verweigert hat.

Derzeit noch unklar ist, wie hoch die Gebühren für die Umwandlung von der Eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe sein wird. Dies wird von den einzelnen Bundesländern, oder auch von den Gemeinden selber festgelegt. Der Berliner Bürgermeister hat als erster verlauten lassen, dass er dafür sei, dass dafür keine Kosten verlangt werden sollten, da die gleichgeschlechtlichen Paaren nichts dafür können, dass sie diesen Umweg machen mussten. Damit unterstützt er eine Initiative des LSVD, welcher in einem Schreiben an die Minister der einzelnen Bundesländer forderte, dass auf eine Gebühr verzichtet werden soll, da mit dem Gesetz zur Ehe für alle eine Diskriminierung beseitigt wurden, und die schwullesbischen Paare schliesslich schon für ihre Eingetragene Partnerschaft bezahlen mussten.

Unter anderem das Standesamt in Hannover hat angekündigt, dass man zwei Paaren bereits am 1. Oktober die Möglichkeit geben werde, zu heiraten. Dies ist normalerweise nicht möglich, da es sich beim 1. Oktober um einen Sonntag handelt.