DEUTSCHLAND: Bundeskabinett ist für Selbstbestimmungsgesetz
Das aktuelle „Transsexuellengesetz“ stammt noch aus dem Jahr 1981 und entsprechend antiquiert sind auch die darin vorgesehen Prozesse für eine Anpassung des Geschlechts respektive des Vornamens. So müssen sich trans Menschen sich teils äusserst intimen Fragen stellen damit ein psychologisches Gutachten erarbeitet werden kann, auf dessen Grundlage es schliesslich einer gerichtlichen Entscheidung bedarf, um eine solche Anpassung zu ermöglichen.
Neu soll, ähnlich wie seit kurzem auch in der Schweiz, nur noch eine Selbstauskunft beim Standesamt nötig sein, um diesen Schritt zu vollziehen. Jugendliche unter 14 Jahren müssen dabei von ihren Eltern begleitet werden, und bei Jugendlichen zwischen 14 und 18 Jahren ist eine Einwilligung der Eltern nötig. Bei Konflikten innerhalb einer Familie soll ein Familiengericht entscheiden. Bis eine Person beim Standesamt die entsprechende Erklärung abgeben kann, muss sie dies laut dem neuen Selbstbestimmungsgesetz mindestens drei Monate zuvor anmelden.
Die neue Gesetzesreform wurde bereits im sogenannten Ampelvertrag, dem Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung bestehend aus SPD, den Grünen und der FDP, festgeschrieben. Nun hat sich das Bundeskabinett für die entsprechenden Neuerungen ausgesprochen. Die Regierung will damit nicht zuletzt auch auf entsprechende Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht reagieren, welches mit Urteilen immer wieder festhielt, dass die Selbstbestimmung bei trans und inter Menschen nicht ausreichend gewährleistet ist.