SCHWEIZ: Erleichterungen zur Änderung des Geschlechtseintrags können in Kraft treten
Bereits am 18. Dezember 2020 wurde die Erleichterung zur Änderung des Geschlechtseintrags im Personenstandsregister verabschiedet, und nun hat der Bundesrat in seiner Sitzung vom 27. Oktober beschlossen, dass dieses Verfahren ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten wird.
Trans und inter Menschen, sowie Personen mit einer anderen Geschlechtsidentität, können damit künftig einfacher ihr Geschlecht und ihren Vornamen ändern. Weiterhin wird es aber nur ein binäres System bleiben, das heisst, dass sich die Personen zwischen männlich oder weiblich entscheiden müssen.
Eine dritte Geschlechtsoption wird es demnach weiterhin nicht geben. Doch im Parlament sind gleich zwei Vorstösse hängig, welche hier ansetzen. Der eine Vorstoss sieht die Einführung eines dritten Geschlechts vor, und der andere möchte ganz auf solche Kategorien verzichten.
Das bald in Kraft tretende, vereinfachte Verfahren sieht vor, dass Personen, welche der festen Überzeugung sind, nicht dem derzeit eingetragenen Geschlecht anzugehören, dies künftig mit einer einfachen Erklärung machen können. Dies geht mit einem schriftlichen Antrag beim Zivilstandsamt der Wohngemeinde oder des Heimatorts.
Bei unter 16-Jährigen muss aber noch die Zustimmung der Eltern vorliegen. Ebenso kann eine Einwilligung eines Beistandes oder der Erwachsenenschutzbehörde verlangt werden. Die einfache Erklärung kostet einmalig 75 CHF.