SCHWEIZ: Parlament stimmt für die Rechte von trans und inter Menschen
Zuletzt ging es zwischen den beiden Kammern nur noch darum, ab welchem Alter jemand eine Anpassung des Geschlechts und des Vornamens im Personenstandsregister vornehmen kann, ohne dazu die Einwilligung der Eltern einzufordern. Der Nationalrat wollte keine starre, sondern die Urteilsfähigkeit als Altersgrenze einführen, während der Ständerat auf das Alter 16 pochte. Schliesslich schloss sich die grosse der kleineren Kammer an und man einigte sich auf das Alter 16.
Nun kam es auch bei dieser Vorlage zur Schlussabstimmung, und der Ständerat sprach sich mit 33 Ja, 6 Nein und bei 3 Enthaltungen deutlich für die Vereinfachung aus. Danach war der Nationalrat am Zug und auch dort fiel das Resultat sehr deutlich aus: 128 Ja, 54 Nein, bei 13 Enthaltungen.
Bei der Vorlage, welche im Dezember des letzten Jahres vom Bundesrat vorgestellt wurde, soll die Änderung des Eintrags des Geschlechts und des Vornamens im Personenstandsregister in Zukunft für Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklungen vereinfacht werden. Durch die Zustimmung von beiden Kammern wird dies künftig mit einer einfachen Erklärung beim zuständigen Zivilstandsamt vorgenommen werden können.