SCHWEIZ: Der Ständerat sorgt für neue Differenz bei den Rechten für trans und inter Jugendlichen
Bei der Vorlage, welche im Dezember des letzten Jahres vom Bundesrat vorgestellt wurde, soll die Änderung des Eintrags des Geschlechts und des Vornamens im Personenstandsregister in Zukunft für Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklungen vereinfacht werden. Dies soll künftig mit einer Erklärung beim zuständigen Zivilstandsamt vorgenommen werden können.
Bei dieser Vorlage kam es aber zu Differenzen zwischen dem National- und dem Ständerat. Dabei wollte der Ständerat, wie der Bundesrat, bei der ersten Debatte eigentlich einen Rückschritt vollziehen, indem er urteilsfähigen Jugendlichen das Recht absprechen wollte, dass sie selber über ihre Geschlechtsidentität entscheiden dürfen. Sie wollten erreichen, dass es dazu zwingend die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters braucht. Der Nationalrat stellte sich aber dagegen und wollte diesen Zusatz streichen. Dem folgte darauf auch die Rechtskommission des Ständerats.
Der Ständerat hat in der heutigen Debatte nun aber einem neuen Antrag von Ständerat Andrea Caroni zugestimmt: Dabei handelt es sich quasi um einen Kompromiss. So soll nicht die Urteilsfähigkeit der Jugendlichen ausschlaggebend sein, sondern, es soll das Alter 16 eingeführt werden. Dabei sprachen sich 27 für diese Lösung aus, und 16 dagegen. Mit dieser Entscheidung kommt es somit wieder zu einer Differenz, wodurch der Nationalrat erneut darüber befinden muss.
Die Debatte wurde dabei mitunter ziemlich transphob geführt: So sprach etwa Jakob Stark, SVP-Ständerat aus dem Kanton Thurgau, gar von "sozialer Ansteckung" in Bezug auf die Zunahme von Änderungen im Personenstandsregister.