SCHWEIZ: Ständeratskommission schliesst sich dem Nationalrat an
Im Dezember des vergangen Jahres hat der Bundesrat eine Vorlage vorgestellt, welche vorsieht, dass die Änderung des Eintrags des Geschlechts und des Vornamens im Personenstandsregister in Zukunft für Menschen mit Transidentität oder einer Variante der Geschlechtsentwicklungen vereinfacht werden soll. So hat sich der Ständerat bereits im Sommer für diese Vorlage ausgesprochen, wonach diese Änderung durch eine Erklärung beim zuständigen Zivilstandsamt vorgenommen werden kann. In gewissen Fällen, so will es der Bundesrat, muss aber auch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorhanden sein, etwa der Eltern bei Minderjährigen. Dies wäre ein Rückschritt, denn heute reicht schon die Urteilfähigkeit bei Minderjährigen für diesen Entscheid.
Als der Nationalrat diese Vorlage beraten hat, trug er dem Rechnung und stellte sich auf Standpunkt, dass es sich bei der Erklärung um ein höchstpersönliches Recht handle, und da sieht das Zivilrecht lediglich die Urteilsfähigkeit der erklärenden Person als Voraussetzung vor. Auf eine Zustimmung des gesetzlichen Vertreters kann somit verzichtet werden. Mit dieser Änderung verabschiedete der Nationalrat schliesslich auch dieses Gesetz.
Im Rahmen der Differenzbereinigung hat sich nun auch die Kommission für Rechtsfragen des Ständerats der Änderung des Nationalrats angeschlossen. Mit 8 zu 4 Stimmen beantragen sie somit in ihrem Rat, dass auf diese Zustimmung verzichtet werden kann. Nun muss es sich zeigen, ob der Ständerat der Empfehlung seiner Kommission und dem Entscheid des Nationalrats folgt.