SCHWEIZ: Wie weiter mit der Ehe für alle und den Anliegen für trans und inter Menschen?

SCHWEIZ: Wie weiter mit der Ehe für alle und den Anliegen für trans und inter Menschen?
Nachdem sich die Rechtskommission des Ständerats für die Ehe für alle mit dem Zugang zur Samenspende ausgesprochen hat, muss nun der Morgen des 1. Dezember dick in der Agenda angestrichen werden. Dies gilt auch für das Anliegen der vereinfachten Anpassung des Geschlechts im Personenstandsregister für trans und inter Menschen.

Der 1. Dezember ist aus LGBTI+ Sicht gleich dreifach von enormer Bedeutung, denn just am Morgen des Weltaidstag wird sich der Ständerat mit der Ehe für alle, sowie mit der Vereinfachung der Änderung des Geschlechts im Personenstandsregister befassen.

Bei Letzterem geht es in erster Linie um eine Differenzbereinigung, welche entstand, da sich der National- und der Ständerat nicht einig waren. So hat der Bundesrat bereits vor einem Jahr eine Vorlage präsentiert, mit welcher es trans und inter Menschen vereinfacht werden soll, ihren Namen und ihr Geschlecht im Personenstandsregister anzupassen. Dabei sprach sich der Ständerat zwar für diese Vereinfachung aus, baute aber auch einen Rückschritt bezüglich der aktuell geltenden Praxis ein. So wollte die kleine Kammer neu einführen, dass die Zustimmung des gesetzliches Vertreters nötig ist. Damit würde etwa bei Minderjährigen nicht mehr die Urteilsfähigkeit zählen, so wie es aktuell im Gesetz steht.

Der Nationalrat wiederum sprach sich ebenfalls für die Vereinfachung aus, will aber daran festhalten, dass auch urteilsfähige Minderjährige weiterhin ohne die Zustimmung ihres gesetzlichen Vertreters, also beispielsweise der Eltern, die Anpassung ihres Namens und ihres Geschlechts anordnen können. Aus diesem Grund kommt es nun zur Differenzbereinigung, und die Rechtskommission des Ständerats hat sich bereits dem Nationalrat angeschlossen. Damit kommt die Vorlage nun noch vor den gesamten Ständerat. Die Vorlage möchte, dass der amtliche Geschlechtseintrag künftig mittels einfacher Erklärung beim Zivilstandsamt korrigiert werden kann, wenn er nicht der eigenen Geschlechtsidentität entspricht.

Am gleichen Tag wird der Ständerat zudem auch über die Ehe für alle debattieren. Nachdem sich auch die Rechtskommission im Ständerat grundsätzlich für das Anliegen aussprach, so waren sich deren Mitglieder nur knapp einig, dass es keine Verfassungsänderung dazu braucht. Dieses Thema dürfte somit auch im gesamten Ständerat nochmals zur Sprache kommen. Der Nationalrat hat sich bereits dafür ausgesprochen, dass man die Ehe auf gesetzlicher Ebene und ohne Verfassungsänderung für gleichgeschlechtliche Paare öffnen könne. Eine Verfassungsänderung hätte ein Volksabstimmung zur Folge, und es würde auch das Ständemehr gelten, also die Zustimmung der Mehrheit der Kantone.

Wie auch die Rechtskommission des Ständerats, so sprach sich auch der Nationalrat für die Ehe für alle inklusive dem Zugang zur Samenspende aus. Damit liegt der Ball nun beim gesamten Ständerat.