SCHWEIZ: Die Rechtskommission des Ständerats hat sich zur Ehe für alle festgelegt
Geht es nach der Bevölkerung, dann wäre die Einführung der Ehe für alle längst überfällig, und zwar inklusive Zugang zur Samenspende. Dies hat auch die jüngste Meinungsumfrage gezeigt, welche von Pink Cross in Auftrag gegeben und vor wenigen Tagen präsentiert wurde. So sprachen sich 82 Prozent für die Ehe für alle aus und mit deutlichen 70 Prozent auch für den Zugang zur Samenspende. Dabei zeigte sich, dass es in allen Parteien eine deutliche Mehrheit für die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare gibt.
Doch die Mühlen in Bern arbeiten diesbezüglich deutlich langsamer: Seit sieben Jahren ist dieses Anliegen nun bereits im Parlament. Es war am 11. Juni dieses Jahres als der Nationalrat sich mit deutlicher Mehrheit für die Ehe für alle aussprach, und zwar mit Zugang zur Samenspende. Nur zwei Monate später kam etwas Ernüchterung in der LGBTI+ Community auf, da die Rechtskommission des Ständerats bekannt gab, dass sie mehr Zeit für Abklärungen brauchen.
Mitte Oktober trafen sich die Mitglieder zur nächsten Sitzung und wieder wurde der Entscheid vertagt. Damals führte man Anhörungen mit Rechtsprofessor*innen durch. So stand etwa die Frage im Mittelpunkt, ob man die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare durch eine Anpassung des Zivilgesetzbuches ermöglichen kann, wie es der Nationalrat vorsieht, oder ob es eine Verfassungsänderung braucht. Letzteres würde den politischen Prozess weiter hinauszögern.
Nun hat sich die Rechtskommission des Ständerats erneut getroffen und endlich einen Entscheid getroffen. Sie folgen mit einer knappen Mehrheit von 7 zu 6 Stimmen der Entscheidung des Nationalrats. Damit kamen sie ebenfalls zum Schluss, dass es keine Verfassungsänderung benötigt um die Ehe für LGBTI+ Paare zu öffnen. Nur eine Minderheit fand zudem, dass man ein solches Anliegen wie die Öffnung der Ehe ohnehin Volk und Stände zur Abstimmung vorlegen müsse.
In Bezug auf den Zugang zur Samenspende hat sich die Kommission noch für eine präzisere und differenziertere Regelung als der Nationalrat ausgesprochen. Mit 8 zu 1 Stimme bei 3 Enthaltungen entschieden sie sich für Änderungen, welche auch die nötigen Anpassungen im Fortpflanzungsmedizingesetz vorsehen, zudem soll dem Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung besser Rechnung getragen werden. Dafür soll die Vermutung der Mutterschaft der Ehefrau nur bei der Samenspende und nicht generell eingeführt werden. Die Anfechtungsklage bei der Samenspende soll zudem ausgeschlossen werden.
In der Gesamtabstimmung sprach sich die Kommission mit 7 zu 1 Stimme bei 4 Enthaltungen für die Vorlage aus. Voraussichtlich in der Wintersession wird nun der Ständerat über die Vorlage abstimmen. Diese findet vom 30. November bis zum 18. Dezember statt.