EU: Die gleichgeschlechtliche Ehe gilt nun in der gesamten EU

EU: Die gleichgeschlechtliche Ehe gilt nun in der gesamten EU
In einem neuen, wegweisenden Urteil stärkt der Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg die Rechte gleichgeschlechtlicher Ehepaare. In der EU offiziell geschlossene Ehen müssen demnach zwingend von allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden. Im konkreten Urteil ging es um Polen.

Es verstosse gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens innerhalb der EU, sowie gegen das europäische Freizügigkeits- und Aufenthaltsrecht, wenn sich ein EU-Mitgliedsstaat weigert, eine offiziell in der Europäischen Union geschlossene Ehe eines gleichgeschlechtlichen Paares anzuerkennen. Zu diesem Schluss kamen die Richter des Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg. Damit stellen sie sich klar an die Seite der LGBTI+ Community.

Geklagt hat ein schwules, polnisches Paar, welches ihre in Deutschland geschlossene Ehe auch in ihrer Heimat anerkannt haben möchte. Die Beiden haben 2018 an ihrem damaligen Wohnort in Berlin geheiratet, da einer von ihnen auch die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt. Vor einem Umzug zurück in ihre Heimat wollten sie ihre Ehe auch von Polen anerkannt haben, doch die Behörden weigerten sich ihre Ehe im Personenstandsregister zu erfassen. Die Begründung: Das polnische Gesetz anerkenne eine Ehe zwischen Personen des gleichen Geschlechts nicht. Die Niederlage Polens vor dem EuGH war absehbar, denn bereits zuvor kam ein hochrangiger Rechtsexperte zum selben Schluss, als die konkrete Anfrage des Obersten Verwaltungsgerichts Polens in Luxemburg einging. 

In ihrer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung betonten die Richter aber auch, dass dies nicht bedeute, dass nun alle EU-Staaten selber die Ehe für alle einführen müssen. Die Regelung rund um die Ehe fiele weiterhin in die Zuständigkeit der einzelnen Mitgliedsstaaten, doch sie müssen auch sicherstellen, dass EU-Recht geachtet werde. Dies erklärten die Richter anhand eines konkreten Beispiels: So müsse gewährleistet werden, dass EU-Bürger:innen, welche sich eine Familie mit Ehe und Kindern aufbauen, dieses Familienleben auch weiter fortsetzen können, wenn sie in ihr Herkunftsland zurückziehen.

Es gibt aber auch einen gewissen Spielraum bei der Anerkennung der Ehe, doch dieser müsse für alle Ehen gleichermassen gelten und dürfe die Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht diskriminieren. So sei etwa die Umschreibung der Heiratsurkunde einer im Ausland geschlossenen Ehe nur eine Möglichkeit. Es sei aber dafür zu sorgen, dass die Anerkennung nicht erheblich erschwert oder gar unmöglich gemacht werde. Im polnischen Recht etwa, sei die Umschreibung einer ausländischen Heiratsurkunde als einzige Möglichkeit vorgesehen, und deshalb müsse dies auch auf alle Ehen angewandt werden, wie eben auch auf jene des Paares, welches nun geklagt habe.

Gerade Polen tut sich schwer mit der Anerkennung von gleichgeschlechtlichen Paaren. Seit Jahren wird über ein Partnerschaftsgesetz gestritten, obwohl sich eine Mehrheit der Bevölkerung lässt dafür ausgesprochen hat. Gerade aktuell liegt wieder ein Entwurf zur Debatte bereit, doch das Ergebnis ist nach wie vor unklar. Aber auch andere EU-Staaten sind noch weit von der Anerkennung von LGBTI+ Paaren entfernt, so etwa auch Bulgarien, Litauen, Rumänien und die Slowakei.