EUROPA: LGBT-Torte kommt vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Es ist ein wahres Ping Pong-Spiel, wenn man die bisherigen Urteile betrachtet: Ein Gericht in der nordirischen Hauptstadt Belfast urteilte 2015, dass Gareth Lee diskriminiert wird, wenn die Ashers Bakery seinen Auftrag mit der Begründung ablehnt, dass eine Torte mit der Aufschrift „Support Gay Marriage“ gegen seine evangelisch-christliche Haltung sei. Die Torte wollte Lee an einen privaten Anlass zum Internationalen Tag gegen Homophobie im Jahr 2014 mitbringen.
Die Bäckerei akzeptierte das Urteil nicht und zog das Urteil weiter vor das Oberste Gericht Grossbritanniens. Dort entschied das Richtergremium im Oktober 2018 einstimmig, dass keine Diskriminierung vorliege, und dass das Urteil von Belfast damit gekippt worden sei. Die Richter stellten sich auf den Standpunkt, dass der Bäcker die Torte nicht aufgrund Lees Sexualität abgelehnt habe, sondern aufgrund der Botschaft.
Nun war es an Gareth Lee wieder zu reagieren und so erklärte er nun mit seinem Anwalt, dass sie das Urteil vor die oberste Instanz, den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, bringen werden. Sie argumentieren damit, dass den Rechten, welche Lee durch die Europäische Menschenrechtskonvention zugestanden werden, zu wenig Gewicht beibemessen wurden. Zudem erklärten sie, dass sie sich nicht gegen das Recht des Bäckers stellen, privat religiöse oder politische Ansichten zu vertreten, sondern, sie kämpfen gegen das Konzept, dass ein Geschäft einen religiösen Glauben haben kann. Ein Besitzer könne dies haben, aber Geschäfte, Brands und Firmen seien von Besitzer und dessen Ansichten losgelöst zu betrachten.
Er selber habe seine eigenen Ansichten, so Lee, doch er würde sogar für die privaten Ansichten des Bäckers kämpfen. Es sei ihm nie um die individuellen Rechte gegangen, sondern es gehe darum, dass Firmen nicht aussuchen dürfen, welche Kunden sie bedienen wollen und welche nicht. Es sei ein gefährlicher Präzedenzfall, so Lee. Kein Gesetz sei perfekt, doch wenn es um die Gleichbehandlung geht, dann müsse eine klare Linie gezogen werden, damit niemand auf irgendeine Weise diskriminiert wird. Das Oberste Gericht habe diese Linie verwässert und damit eine rechtliche Unsicherheit geschaffen.
Dass es bei diesem Fall um weit mehr geht als um bloss eine Torte, ist klar: Schlussendlich geht es darum, ob Firmen, Institutionen oder Brands gewissen Kunden ihre Dienstleistung verweigern dürfen. In diesem Fall ist es ein Bäcker, doch was ist, wenn es ein Lehrer, ein Arzt oder ein Security wäre.
Einen Termin für die Anhörung gibt es noch nicht.