FRANKREICH: Nationalversammlung beschliesst Verbot von Konversionstherapien
Statt 30‘000 Euro und zwei Jahren Haft, können nun bis zu 45‘000 Euro und bis zu drei Jahre Haft ausgesprochen werden, wenn gegen das Verbot von Konversionstherapien verstossen wird und Minderjährige davon betroffen sind, oder wenn der Täter in der eigenen Familie ist. Möglich wird dies, indem ein neues Delikt ins Strafgesetz aufgenommen wurde. Medizinern droht zudem ein bis zu zehnjähriges Berufsverbot.
Eingebracht wurde dieser Vorstoss von der Abgeordneten Laurence Vanceunebrock. Auch Staatspräsident Emmanuel Macron verurteilte diese Praktiken und befürwortete diesen Gesetzesentwurf.
Bereits im vergangenen Dezember haben sich beide Kammern gegen Konversionstherapien ausgesprochen und ein Verbot durchgesetzt. Die Nationalversammlung hat nun am Dienstag diesem Verbot erneut zugestimmt - und zwar mit einem eindrücklichen Signal, nämlich einstimmig - und auch noch die entsprechenden Strafen festgelegt. Damit sind alle Praktiken, Behandlungen und Therapien strafbar, welche zum Ziel haben, die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität einer Person zu ändern.