FRANKREICH: Verbot von Konversionstherapien schafft weitere Hürde
Noch ist das Verbot von Konversionstherapien nicht durch, doch in der Nacht auf Mittwoch hat das Gesetz eine weitere Hürde erfolgreich gemeistert. Die Nationalversammlung, das Unterhaus, hat dazu einem entsprechenden Entwurf in erster Lesung zugestimmt.
Das neue Gesetz sieht bis zu zwei Jahre Haft und eine Geldbusse von bis zu 30’000 Euro, rund 32’300 Schweizer Franken, für die Anbieter dieser schädlichen Praktiken vor. Noch höher liegt die Strafe, wenn das Opfer minderjährig ist, oder die ausführende Person die Rolle einer Autoritätsperson inne hat. Ist der Täter, die Täterin zudem in der Medizin beschäftigt, dann kann zusätzlich ein mehrjähriges Berufsverbot ausgesprochen werden.
Damit eine Straftat vorliegt, welche geahndet werden kann, muss die physische oder psychische Gesundheit eines Menschen beeinträchtigt worden sein. Dies ist meist der Fall. Aus diesem Grund fand auch Élisabeth Moreno, Ministerin für Gleichstellung und Diversität, deutliche Worte während ihrer Rede im Parlament: Konversionstherapien erniedrigen, verletzen und töten. Sie seien zudem eine unerträgliche Verletzung der Würde und der Integrität eines Menschen.
Nachdem das Unterhaus zugestimmt hat, geht der Entwurf nun an den Senat weiter, welcher als zweite Parlamentskammer darüber zu befinden hat.
Auch in der Schweiz wurden diese Woche zwei neue Vorstösse im Nationalrat eingereicht, welche das gleiche Ziel verfolgen. Immer mehr Staaten führen solche Verbote ein, oder debattieren zumindest darüber. So sind Konversionstherapien beispielsweise bei Minderjährigen bereits in Deutschland verboten, aber auch in Malta und Taiwan, sowie in zahlreichen US-Bundesstaaten und Kommunen.