GRIECHENLAND: Ein weiterer Meilenstein - LGBTI+ Ehe und Adoption von Gericht bestätigt

GRIECHENLAND: Ein weiterer Meilenstein - LGBTI+ Ehe und Adoption von Gericht bestätigt
Nun ist es endgütig: Das Oberste Verwaltungsgericht Griechenlands hat die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare inklusive der Adoption für verfassungskonform beurteilt. Damit wurden die Reformen, welche 2024 eingeführt wurden, nun offiziell bestätigt. Griechenland war das erste Land mit einer orthodoxen Mehrheit, welches die Ehe für alle geöffnet hat.

Es war vor allem die mächtige, griechisch-orthodoxe Kirche, welche gegen die Ehe für alle angekämpft hat. Nun hat aber der Staatsrat, das höchste Verwaltungsgericht des Landes, in einem wegweisenden Urteil mit deutlicher Mehrheit entschieden, dass die Gesetzesreform aus dem Jahr 2024 mit der griechischen Verfassung einher geht. Damals wurde gleichgeschlechtlichen Paaren das Recht auf die Ehe und die Adoption zugesprochen.

Damit liefert das Urteil nun die endgültige, rechtliche Bestätigung der Ehe für alle und der Adoption. Nötig wurde dies nachdem zwei Verbände und eine Organisation gegen die Gesetzesreform geklagt haben. Sie wollten die Umsetzung in Bezug auf das Ehe- und das Geburtenregister anfechten, erlitten nun aber eine deutliche Absage.

Wie die Mitglieder des Staatsrats betonen, bleiben die Regeln und die Traditionen der orthodoxen Kirche in Bezug auf die Eheschliessung und der Familiengründung unangetastet, denn deren Einhaltung stehe gläubigen, orthodoxen Christen nach wie vor ohne Einschränkungen offen und beruhe auf deren freien Willen. Auch werden die Rechte von Heterosexuellen und die traditionellen Familienstrukturen durch diese Reform nicht untergraben.

Der Staatsrat beurteilte zudem auch das Adoptionsrecht erneut und gab auch hier grünes Licht: So erklärte er, dass bei Kindern, die bei gleichgeschlechtlichen Paaren leben respektive adoptiert wurden, weder das Kindswohl noch der verfassungsmässig garantierte Schutz der Kindheit verletzt werde.

Durch die Gesetzesreformen im Jahr 2024 wurden gleichgeschlechtliche Paare in vielen Bereichen gleichgestellt, doch es gibt noch immer Unterschiede, so etwa im Bereich der Leihmutterschaft. So steht diese laut dem griechischen Recht nur heterosexuellen Paaren und alleinstehenden Frauen offen, nicht aber gleichgeschlechtlichen Paaren. Auf diese Diskriminierung ist der Staatsrat nicht eingegangen.