GRIECHENLAND: Leihmutterschaften sollen stark eingeschränkt werden

GRIECHENLAND: Leihmutterschaften sollen stark eingeschränkt werden
Das griechische Justizministerium will das Zivilgesetzbuch überarbeiten, und dabei soll auch die Leihmutterschaft stark eingeschränkt werden. So soll diese Möglichkeit alleinstehenden Männern und gleichgeschlechtlichen Männerpaaren nicht offen stehen.

Das bestehende Zivilgesetzbuch sei bezüglich der Leihmutterschaft nicht genug klar definiert, findet das griechische Justizministerium, und deshalb soll dies mit der anstehenden Reform verbessert werden. So sei etwa die Definition der Unfähigkeit einer Schwangerschaft, nicht klar genug ausformuliert, erklärt Justizminister Giorgos Floridis.

So sei mit dieser Formulierung nicht gemeint, wer aufgrund seines Geschlechts nicht schwanger werden könne, sondern es beziehe sich einzig auf Frauen, welche nicht schwanger werden können, egal ob sie alleinstehend, in einer heterosexuellen oder in einer gleichgeschlechtlichen Beziehung sind. Demzufolge will das Justizministerium die Definition dahingehend anpassen, dass alleinstehende Männer und gleichgeschlechtliche Männerpaare von der Leihmutterschaft ausgeschlossen werden.

Griechenland hat im Jahr 2015 ein Partnerschaftsgesetz eingeführt und im vergangenen Jahr schliesslich die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet - als erstes orthodoxes Land. Während immer mehr Staaten in Europa die Ehe für alle einführen, so wird das Thema der Leihmutterschaft innerhalb Europas immer noch ziemlich kontrovers debattiert.