GRIECHENLAND: Das Adoptionsrecht ist verfassungsmässig

GRIECHENLAND: Das Adoptionsrecht ist verfassungsmässig
Der griechische Staatsrat hat in seiner jüngsten Sitzung entschieden, dass das Recht auf Adoption für gleichgeschlechtliche Paare mit der griechischen Verfassung zu vereinbaren sei. Damit lehnten sie einen Antrag von drei Verbänden ab, welche das Adoptionsrecht anfechten wollten, welches mit der Öffnung der Ehe für alle eingeführt wurde.

Als Griechenland die Ehe für alle einführte, ermöglichte das Land gleichgeschlechtlichen Paaren auch das Recht auf Adoption. Dies wurde darauf aber von drei Verbänden angefochten, welche anbrachten, dass dieses Recht nicht mit der Verfassung des Landes zu vereinbaren sei. Sie argumentierten dabei mit den Bestimmungen zum Schutz der Ehe, der Familie, der Mutterschaft und der Kindheit, wie sie in der Verfassung verankert sind.

Das grosse Plenum des griechischen Staatsrats trat nun zusammen um diese Einwände zu klären, und sie kamen zum Schluss, dass das Adoptionsrecht mit der geltenden Verfassung zu vereinbaren sei. Dies passiere auf der Grundlage des Gesetzes zur Gleichheit in der Zivilehe und der Änderung des Zivilgesetzbuches. Wie Michalis Pikramenos, der Präsident des Staatsrates, erklärte, sei der Entscheid mehrheitlich gefallen.

Die Möglichkeit einer zivilen Eheschliessung sei auf gleichgeschlechtliche Paare ausgeweitet worden, und damit einher gehe auch das Recht auf gemeinsame Adoption, sowie das Recht auf Stiefkindadoption, also die Adoption des Kindes der Partnerin oder des Partners. Dies stehe nicht im Widerspruch mit dem Schutz der Ehe, der Familie, der Mutterschaft und der Kindheit, wie er in der Verfassung verankert sei, so Michalis Pikramenos.