GRIECHENLAND: Zulassung zur Blutspende für MSM wieder aufgehoben

GRIECHENLAND: Zulassung zur Blutspende für MSM wieder aufgehoben
Rückschlag für die Queer Community in Griechenland: Das Verwaltungsgericht hat eine Entscheidung des Gesundheitsministeriums aus dem Jahr 2022, wonach Männer, die Sex mit Männern haben, für die Blutspende zugelassen werden, wieder aufgehoben. Ein Urteil komplett gegen den weltweiten Trend.

Während zahlreiche Länder rund um den Globus die seit der HIV/Aids-Krise geltenden Verbote für die Blutspende von Männern, die Sex mit Männern haben (MSM), lockerten oder ganz aufhoben, so geht das oberste Verwaltungsgericht in Griechenland einen gegenteiligen Weg und führt das Verbot wieder ein. Als Begründung nannte der Staatsrat, dass die 2022 beschlossene Aufhebung des Verbots durch das Gesundheitsministerium nicht auf wissenschaftlichen Kriterien basierte.

So heisst es, dass die Empfehlungen von Experten umgangen worden sind, als die Änderung durch die Politik beschlossen wurde. Aus diesem Grund sei die Verordnung, durch welche das Verbot aufgehoben wurde, für nichtig zu erklären. Damals wurde nämlich die Frage nach gleichgeschlechtlichen Kontakten vom Formular der Blutspende gestrichen, was einer Aufhebung des Verbots gleichkam.

Wie es weiter heisst, seien damit zwei Empfehlungen von Beratungsgremien aus dem Gesundheitswesen übergangen worden, welche geraten haben, dass für Hochrisikogruppen wie MSM noch immer eine Frist von zwölf, respektive drei Monaten zwischen letztem gleichgeschlechtlichen, sexuellen Kontakt und der Blutspende gelten solle. Das Gericht betonte aber auch, dass Personengruppen nicht pauschal ausgeschlossen werden dürfen.

Zur Klage gekommen ist es, nachdem sich Patientengruppen beschwert haben, dass das Ministerium den öffentlichen Gesundheits- und den Sicherheitsrichtlinien betreffend der Blutspende zu wenig Gewicht beigemessen habe. Das Ministerium muss nun nochmals über die Bücher und die Beurteilung des Blutspendeverbots neu überarbeiten, sowohl aus wissenschaftlichen Aspekten, wie auch aufgrund von verfassungsrechtlichen Bestimmungen.