SCHWEIZ/ LIECHTENSTEIN: Diese Neuerungen treten am 1. Januar 2025 in Kraft
Es war im Mai 2024, just rund um den Internationalen Tag gegen LGBTI+ Feindlichkeit, als der Landtag in Liechtenstein einer Motion in zweiter Lesung zugestimmt hat, mit welcher die Ehe nun auch im Fürstentum für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet wurde. Im Dezember wurden die letzten Verordnungen entsprechend angepasst um etwa das bestehende Partnerschaftsgesetz durch die Ehe für alle abzulösen. Damit wurden alle nötigen Schritte vollzogen um die Gesetzesvorlage zur Ehe für alle wie geplant nun am 1. Januar 2025 in Kraft tretenzulassen.
In der Schweiz wiederum hat der Bundesrat im September beschlossen, dass die zuvor vom Parlament genehmigte Änderung des Heilmittelgesetzes ebenfalls ab dem 1. Januar 2025 in Kraft treten kann. Diese sieht ein Ende der diskriminierenden Praxis in Bezug auf queere Männer im Zusammenhang mit der Blutspende vor. Somit werden nun das persönliche Risikoverhalten einer Person, sowie wissenschaftliche Erkenntnisse ausschlaggebend sein, ob jemand zur Blutspende zugelassen wird, und nicht mehr die sexuelle Orientierung oder die Geschlechtsidentität.