HONG KONG: Credit Suisse und Co. dürfen lesbischem Paar nicht helfen
Es geht um viel für die LGBT-Community und nicht zuletzt auch für den Finanzplatz Hong Kong, und aus diesem Grund haben sich auch grosse Banken, Versicherungen, Anwaltskanzleien, sowie Amnesty International in diesem Fall engagiert. Doch nun haben sie per Gericht einen Maulkorb verpasst bekommen. Den international tätigen Konzernen, darunter neben Goldman Sachs auch die Credit Suisse, wurde es untersagt, sich für das lesbische Paar vor Gericht einzusetzen.
Die Firmen, welche durch die Kanzlei Davis Polk and Wardwell vor Gericht vertreten wurden, zeigten sich in einer ersten Stellungnahme enttäuscht ob der Entscheidung. Sie befürchten zudem einschneidende Einbussen für die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatz. So könnten sich etablierte und gefragte Fachkräfte gegen Hong Kong als Arbeitsplatz entscheiden, wenn sie beispielsweise ihre gleichgeschlechtlichen Ehepartner nicht mitbringen können, da diese Mühe haben eine Aufenthaltsbewilligung zu erhalten. Es gebe unter den Finanzplätzen einen grossen Konkurrenzkampf und diese Politik könne Hong Kong schaden.
Beim aktuellen Fall geht es um ein lesbisches Paar, welches 2011 in Grossbritannien geheiratet hat. Drei Jahre später erhielt eine der Frauen eine Job in Hong Kong, doch da die Stadt gleichgeschlechtliche Ehen nicht anerkannt, hat ihre Ehefrau kein Anrecht auf eine permanente Niederlassungsbewilligung. Bereits im Jahr 2017 hat sie gegen diese Praxis geklagt und gegen das Immigrationsamt vor dem Obergericht gewonnen. Der Fall wurde jedoch weitergezogen. Darauf haben sich einige der grössten Banken, Anwaltskanzleien und Versicherungen dem lesbischen Paar unterstützend zur Seite gestellt, da sie offenbar ebenfalls von dieser Praxis betroffen sind. Das Gericht hat nun aber entschieden, dass diese Firmen, wie auch Amnesty International, nicht am Prozess teilnehmen dürfen.