HONG KONG: Gericht urteilt gegen Partnerschaftsgesetz
Trotz der anhaltenden Proteste der Pro-Demokratie-Bewegung in Hong Kong, laufen auch die Bestrebungen der LGBTI+ Community weiter, um die Rechte für gleichgeschlechtliche Paare auszubauen. Nach etlichen Erfolgen, vor allem für LGBTI+, welche im Ausland geheiratet haben, ist es nun zu einem Dämpfer gekommen. Ein erstinstanzliches Gericht hat nun die Regierung darin unterstützt, dass ein Partnerschaftsgesetz nach der aktuellen Gesetzeslage nicht möglich ist. Die Richter urteilten damit, dass es zuerst eine gesetzliche Anpassung brauche.
Geklagt hat eine Frau, welche anonym bleiben will, dass ihre von der Verfassung garantierten Rechte verletzt werden, da ihr die Regierung die Option einer gleichgeschlechtlichen Heirat oder eines Partnerschaftsgesetzes nicht ermögliche. Die Richter stellten sich dabei auf den Standpunkt, dass die Argumente der Frau nicht stark genug waren, um das Ehegesetz zu überarbeiten. Das aktuelle Ehegesetz sieht die Ehe nur zwischen Mann und Frau vor.
Wenn das Gericht die Ehe quasi updaten und sie auch für gleichgeschlechtliche Paare öffnen würde, dann würden bei grundlegenden Anliegen ganz neue gesellschaftliche Richtlinien eingeführt, welche weitreichende gesetzliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Konsequenzen mit sich bringen würden, so der Richter. Die Rechte, welche durch die Verfassung garantiert würden, werden bei der Frau nicht verletzt, auch wenn keine Ehe oder keine rechtliche Absicherung durch ein Partnerschaftsgesetz zur Verfügung gestellt werden.
Verschiedenste Organisation, darunter Amnesty International, zeigten sich enttäuscht über das Urteil. Es war aber erst die erste Instanz, und es wird erwartet, dass das Urteil weitergezogen wird. Die Unterstützung für die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare wächst in Hong Kong auch in der Bevölkerung immer weiter...