HONG KONG: Lesbische Frau verklagt Regierung weil es keine Eingetragenen Partnerschaften gibt

HONG KONG: Lesbische Frau verklagt Regierung weil es keine Eingetragenen Partnerschaften gibt
In Hong Kong gibt es kein Partnerschaftsgesetz und auch die Ehe ist nicht für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Eine lesbische Frau will dies nun ändern und verklagt kurzerhand die Regierung, um das Recht zu erhalten, ihre Beziehung rechtlich abzusichern.

Es war eine kurze Angelegenheit vor dem Obergericht: Während der ersten Anhörung erklärten die Anwälte der Regierung nämlich nur, dass sie mehr Zeit brauchen um den Fall richtig vorbereiten zu können. Der zuständige Richter Anderson Chow Ka-ming genehmigte den Antrag und erwartet, dass der Fall schliesslich in der ersten Hälfte des kommenden Jahres behandelt werde.

Zur Verhandlung ist es gekommen, da eine lesbische Frau, sie ist nur als MK bekannt, im Juni eine Klage gegen die Regierung eingereicht hat, da es in Hong Kong kein Partnerschaftsgesetz für gleichgeschlechtliche Paare gibt. Da ihr dies vorenthalten werde, so MK, werden ihre Rechte auf Privatsphäre und Gleichbehandlung verletzt. Dies widerspreche dem Grundgesetz und der Freiheitsurkunde. Alle Bürger hätten das Recht in eine offizielle Beziehung einzutreten, so die Anwälte von MK weiter.

Aktuell gibt es in Hong Kong keine Möglichkeit für gleichgeschlechtliche Paare sich rechtlich abzusichern. Daher könnte das Urteil weitreichende Konsequenzen für die chinesische Sonderverwaltungszone haben.

Die Gerichte in Hong Kong behandelten in den vergangenen Monaten etliche Urteile zu Fällen, welche die LGBT-Community betrafen - und die Schwulen, Lesben und Transgender hatten allen Grund zum Feiern. Im Juli gewann QT einen sieben Jahre andauernden Rechtsstreit. Sie erreichte, dass ihrer Ehefrau, die Beiden haben im Ausland geheiratet, ebenfalls eine permanente Aufenthaltsbewilligung für Hong Kong erteilt wurde.

In einem anderen Fall wurde die Ehe von Angus Leung Chun-kwong ebenfalls teilweise anerkannt: Er ist aus Hong Kong und hat seinen Mann in Neuseeland geheiratet. Ein Gericht hat seinem Mann nun gewisse Zusatzleistungen, welche Ehepartnern durch einen Arbeitgeber zustehen, zugesprochen. Es sei gegen die Verfassung und eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, wenn man dies verweigere, obwohl Hong Kong die Ehe der beiden Männer an sich nicht anerkenne.