ISRAEL: Leihmutterschaft bald auch für LGBTI+ Paare möglich
Es war bereits im Jahr 2020, als das Oberste Gericht in Israel urteilte, dass das Gesetz rund um Leihmutterschaft gleichgeschlechtliche Paare überdurchschnittlich stark benachteilige in Bezug auf das Recht auf Elternschaft. Dies sei daher gesetzeswidrig. Zu diesem Urteil ist es gekommen, da es damals auch alleinstehenden Frauen ermöglicht wurde, auf die Leihmutterschaft zurückzugreifen. Gleichgeschlechtliche Paare blieben aber weiterhin ausgeschlossen.
Der damalige Premierminster Benjamin Netanyahu erhielt darauf den Auftrag, innerhalb eines Jahres ein neues Gesetz auszuarbeiten, mit welchem auch gleichgeschlechtliche Paare den Zugang zur Leihmutterschaft erhalten. Da das Parlament, der Knesset, dieses Zeitfenster nicht eingehalten hat, kamen die Obersten Richter erneut zum Zug und sprachen am 21. Juli 2021 quasi ein Machtwort.
Das Supreme Court erklärte damals, dass das Gericht die schwerwiegenden Einschränkungen der Menschenrechte durch die derzeit geltende Regelung in Bezug auf die Leihmutterschaft nicht mehr länger hinnehmen wolle. Da der Staat seit mehr als einem Jahr nichts unternommen habe, um eine entsprechende Änderung des Gesetzes voranzutreiben, werde in sechs Monaten das neue Gesetz in Kraft treten. Diese Frist ermögliche es, die nötigen Anpassungen umzusetzen.
Am 11. Januar soll es nun soweit sein, und die Änderung wird in Kraft treten, wie der offen schwule, israelische Gesundheitsminister Nitzan Horowitz erklärte. Er zeigte sich erfreut und meinte weiter, dass dies ein weiterer Schritt in die richtige Richtung sei. Die vollständige Gleichstellung, dies sei die einfache Forderung und das Ziel der LGBTI+ Bewegung.
Neben gleichgeschlechtlichen Paaren sollen neu auch alleinstehende Männer, sowie trans Menschen Zugang zur Leihmutterschaft erhalten.