ISRAEL: Obergericht ebnet den Weg zur Gleichstellung bei Leihmutterschaften

ISRAEL: Obergericht ebnet den Weg zur Gleichstellung bei Leihmutterschaften
Bislang wurden gleichgeschlechtliche Paare explizit von der Möglichkeit der Leihmutterschaft ausgeschlossen, doch ein Urteil des Obergerichts hat dieses Verbot nun gekippt und bringt gleichgeschlechtliche Paare damit einen Schritt näher in Bezug auf die rechtliche Gleichstellung.

Nach den bestehenden Gesetzen in Israel war es gleichgeschlechtlichen Paaren bislang nur möglich, im Ausland auf die Möglichkeit der Leihmutterschaft zu zugreifen, nicht aber in Israel. Dies ist nicht nur meist mit einem beträchtlichen, finanziellen Mehraufwand verbunden, sondern birgt noch zahlreiche weitere, auch rechtliche Hürden. Während elf Jahren wurde nun dieses diskriminierende Gesetz bekämpft, welches gleichgeschlechtliche Paare mit einem Verbot belegt, und nun hat das Obergericht endlich ein wegweisendes Urteil gefällt.

Wie die Richter erklärten, verstosse das bestehende Verbot gegen das Gesetz, und es müsse innerhalb der nächsten sechs Monaten aufgehoben werden. Die Kläger zeigten sich hocherfreut über das Urteil und erklärten danach, dass niemand das Rechte habe Eltern zu diskriminieren und ihnen den Zugang zu etwas zu verwehren, nur weil sie nicht Mann und Frau sind.

Bereits im vergangenen Jahr hat das Gericht die Leihmutterschaft auf alleinstehende Frauen ausgeweitet, und das geltende Verbot für gleichgeschlechtliche Paare kritisiert, da dies das Recht auf Gleichstellung, sowie auf Elternschaft unverhältnismässig verletze. Die Richter gaben dem Parlament darauf ein Jahr Zeit um das Gesetz entsprechend abzuändern. Die neue Regierung konnte diesen Termin aber nicht einhalten. Als das Anliegen letzte Woche erneut zu politischen Spannungen führte, übertrug die Regierung die Entscheidungsgewalt auf das Gericht. Dieses kritisierte nun am Sonntag die Untätigkeit der Politik und erklärte, dass man diese Menschenrechtsverletzungen nicht mehr länger dulden werde. Die dabei gesetzte Frist von sechs Monaten kommt faktisch der Aufhebung des bestehenden Verbots gleich, und kurz darauf schrieb auch der zuständige Gesundheitsminister Nitzan Horowitz bereits, dass sein Ministerium nun die nötigen Vorbereitungen treffen werde um das Urteil der Richter umzusetzen.