ITALIEN: Weitere Schlappe für Regierung Meloni vor Gericht

ITALIEN: Weitere Schlappe für Regierung Meloni vor Gericht
Einmal mehr scheitert die italienische Rechtsaussen-Regierung mit ihrer Politik vor Gericht: Diesmal bestätigte das Verfassungsgericht, dass auch die nicht-leibliche Mutter bei einem gleichgeschlechtlichen Paar einen Anspruch auf „Vaterschaftsurlaub“ hat. Dies ist eine weitere Niederlage der Regierung Meloni, welche strikt gegen Regenbogenfamilien vorgehen will.

Die Rechte queerer Paare mit Kindern will die italienische Premierministerin Giorgia Meloni nicht anerkennen und mit ihrer Rechtsaussen-Regierung unternimmt sie alles, um gegen die Tatsache vorzugehen, dass Regenbogenfamilien auch in Italien existieren. Nun hat die Regierung aber eine weitere Schlappe kassiert, diesmal vor dem Verfassungsgericht des Landes.

Die Richter haben geurteilt, dass ein Dekret aus dem Jahr 2001, welches den Elternurlaub regelt, gegen die Verfassung verstösst. Dabei geht es insbesondere um den Vaterschaftsurlaub von zehn Tagen. Das Gericht erklärte, dass es verfassungswidrig sei, wenn der nicht-biologischen Mutter bei einem gleichgeschlechtlichen Paar kein „Vaterschaftsurlaub“ zugestanden werde. Die Richter stellten damit diese Frauen mit den Vätern gleich.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass es im Interesse des Kindes sei, wenn sich beide Elternteile die Zeit nehmen um sich um das Kind zu kümmern. Weiter unterstrichen sie auch, dass die sexuelle Orientierung der Eltern keine Rolle beim Anspruch auf diesen "Urlaub" haben dürfe, denn die elterlichen Pflichten seien die gleichen.

Die LGBTI+ Community zeigte sich erfreut über das jüngste Urteil des Verfassungsgerichts. Die Regierung werde durch dieses Urteil an die Gerechtigkeit erinnert, erklärte etwa Alessandro Zan, Politiker im italienischen Parlament, der sich seit jeher für die Rechte queerer Menschen einsetzt. Es sei ein einfaches Prinzip: Liebe ist Familie, und jedes Mädchen und jeder Junge habe das Recht auf die Fürsorge von beiden Elternteilen, und dies ohne Diskriminierungen. Dieses Urteil beende eine historische, ungerechte Diskriminierung, so Zan weiter.

Es ist bereits die zweite Niederlage der Regierung Meloni innerhalb nur weniger Monate: Im Mai urteilte nämlich das selbe Gericht, dass sich auch zwei Frauen als Eltern in der Geburtsurkunde eines Kindes eintragen lassen können. Es sei nicht zulässig, dass die elterlichen Pflichten gegenüber einem Kind bei gleichgeschlechtlichen Paaren nur gegenüber der biologischen Mutter bestehen.

Die Regierung geht derzeit auch mit immer strikteren und härteren Gesetzen gegen Leihmutterschaften vor. Dabei geht es ihnen wohl auch in erster Linie darum, gleichgeschlechtliche Paare zu treffen.