JAPAN: Verheiratetes Paar verklagt Regierung für Marriage Equality

JAPAN: Verheiratetes Paar verklagt Regierung für Marriage Equality
Zehn gleichgeschlechtliche Paare verklagen die Regierung, um das Recht zu erhalten, heiraten zu können, und nun kommt noch eine weitere Klage hinzu: Diesmal ist es ein lesbisches Paar, welches in Deutschland bereits offiziell geheiratet hat, und seine Ehe nun auch in Japan, der Heimat der einen Ehefrau, anerkannt haben möchte...

Sie sind im Jahr 2016 eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen und im vergangenen Jahr haben sie in Deutschland, der Heimat von Kristina Baumann, geheiratet. Ihre Heiratsurkunde schickten sie darauf an die Behörden in Yokohama, um ihre Ehe auch in Japan anerkannt zu haben, doch ihr Antrag wurde dort abgelehnt. Aus diesem Grund entschieden sich nun Ai Nakajima und ihre Ehefrau, eine Klage gegen die Regierung einzureichen, damit ihre Ehe auch von Japan rechtlich anerkannt wird.

Sie haben sich für eine Schadenersatzklage entschieden, welche sie Mitte Februar einreichen werden. Damit schliessen sie sich den zehn anderen, gleichgeschlechtlichen Paaren an, welche dann in verschiedensten Präfekturen des Landes ebenfalls eine Klage einreichen. Ihre Fälle sind jedoch etwas anders gelagert, da sie nicht im Ausland geheiratet haben.

Sie seien mit der Realität konfrontiert worden, dass ihre Ehe in Japan nicht anerkannt werde, so Ai Nakajima, und aus diesem Grund haben sie sich vorgenommen, die aktuelle Situation mit einer Klage prüfen zu lassen. Dies wird dann vielen anderen Menschen, welche sexuellen Minderheiten angehören, zu Gute kommen.

Besonders für Baumann ist es entscheidend, dass ihre Partnerschaft akzeptiert wird, denn sie kann derzeit nur aufgrund eines Studentenvisums mit ihrer Frau in Japan leben. Diese Aufenthaltsbewilligung ist sehr unsicher, denn sollte sie nach dem Studium keine Stelle finden, muss sie wieder nach Deutschland zurückkehren. Aktuell gilt in Japan die Bestimmung, dass gleichgeschlechtliche, ausländische Paare, welche in ihrer Heimat verheiratet sind, bestimmte Aufenthaltsrechte erhalten, doch dies gilt nicht für binationale Paare bestehend aus einem Japaner*in und einem Ausländer*in. Dies sei unfair, so Ai Nakajima, und bringe viel Unsicherheit in ihr Leben...