JAPAN: 10 gleichgeschlechtliche Paare verklagen Regierung für Marriage Equality
Im Februar wollen zehn gleichgeschlechtliche Paare mit ihren Anwälten eine gemeinsame Klage einreichen, da schwullesbische Paare aktuell nicht anerkennt werden. Sie fordern daher, dass die Gesetze entsprechend angepasst werden, damit auch gleichgeschlechtliche Paare gleichberechtigt die Möglichkeit erhalten, ihre Partnerschaft rechtlich abzusichern.
Die japanische Regierung stellt sich auf den Standpunkt, dass nach dem derzeitigen Recht die Ehe nur für heterosexuelle Paare möglich ist, da im Familien- und Zivilrecht nur die Begriffe Ehemann und Ehefrau gebraucht werden. Damit sei klar, so die Regierung, dass die Ehe auch nur zwischen einem Mann und einer Frau stattfinden kann, wodurch Anträge von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht möglich sind.
In der Verfassung wiederum steht unter Artkel 24, dass die Ehe nur auf dem gegenseitigen Einverständnis beider Geschlechter bestehe. Anwälte der Paare argumentieren nun, dass deshalb Marriage Equality anerkannt werden sollte. Die Klagen der zehn Paare werden in verschiedenen Bezirken im ganzen Land eingereicht, darunter auch in Tokio und Nagoya.
In Japan gibt es derzeit kein landesweites Gesetz, welches gleichgeschlechtlichen Paaren ermöglicht, dass sie ihre Partnerschaften rechtlich absichern können. Einige Gemeinden, darunter Fukuoka, Osaka, Sapporo sowie gewisse Stadtbezirke von Tokio bieten jedoch auf kommunaler Ebene so genannte Partnerschaftszertifikate an, welche jedoch mehr einen symbolischen Charakter haben.