KONGO: Der Justizminister ordnet die Verhaftung aller LGBTI+ Allys an
Constant Mutamba ist neuer Justizminister der Demokratischen Republik Kongo. Schon bevor er dieses Amt übernommen hat, sprach er sich immer wieder gegen queere Menschen aus. Dass gleichgeschlechtliche Aktivitäten im Kongo nicht explizit strafbar sind, war für ihn daher schon länger ein Dorn im Auge. So reichte er bereits im Januar einen Gesetzesvorstoss ein um dies zu ändern. Das Parlament hat sich bislang noch nicht damit befasst, doch es dürfte ein leichtes sein, diesen Gesetzesentwurf durchzubringen, denn sowohl in der Politik, wie auch innerhalb der Bevölkerung gibt eine klare Mehrheit, welche ein solches Verbot befürwortet.
Die politischen Mühlen scheinen für Mutamba aber zu langsam zu mahlen, und so hat er in seiner neuen Funktion als Justizminister des Landes nun den Druck auf die LGBTI+ Community weiter erhöht: In einem Schreiben forderte er die Generalstaatsanwalt direkt auf, rechtliche Schritte gegen alle Personen einzuleiten, welche queere Menschen unterstützen.
LGBTI+ Aktivist:innen zeigten sich bestürzt über diese Ankündigung. Weiter fragten sie sich, auf welcher rechtlichen Grundlage eine solche Aufforderung basiert, denn nur die gleichgeschlechtliche Ehe ist im Land explizit verboten, nicht aber gleichgeschlechtliche Handlungen. So heisst es etwa auch von der Afrikanischen Vereinigung für Menschenrechte, dass Constant Mutamba mit dieser Aufforderung gegen die Verfassung verstosse und wegen Mittäterschaft verhaftet werden könnte, denn niemand dürfe verfolgt werden, wenn kein Strafbestand vorliege. Wenn er Homosexuelle unterdrücken wolle, dann müsse er ein Gesetz auf den Weg bringen, welches dieses Verhalten zu einem Vergehen und damit strafbar mache, so die Vereinigung weiter.
Auch andere Menschenrechtsaktivist:innen meldeten sich zu Wort und warfen dem Justizminister vor, dass er das Gesetz einfach nach seinen Emotionen und nach seinem eigenen persönlichen Willen auslege.
Obwohl gleichgeschlechtliche Handlungen im Kongo nicht explizit verboten sind, kommt es immer wieder zu Verhaftungen von queeren Menschen. Dabei werden schwammig formulierte Gesetze rund um Moral und Sitte angewandt, und es werden Haftstrafen von acht Tagen bis hin zu drei Jahren verhängt, sowie Geldstrafen. Auf diese Gesetzestexte könnte sich die Generalstaatsanwaltschaft nun ebenfalls berufen, um Unterstützer:innen von LGBTI+ zu verhaften. Wobei es mehr als fraglich ist, ob alleine das Unterstützen schon einen Straftatbestand in Bezug auf Sitte und Moral darstellt oder nicht.
Eine Rückmeldung von der Generalstaatsanwaltschaft gibt es derzeit noch nicht, und somit ist unklar, ob sie der Aufforderung nachkommen wird.