LITAUEN: Europ. Gerichtshof bestraft Litauen wegen Verbot von queerem Märchen
Gleichgeschlechtliche Paare würden in diesem Buch der mittlerweile verstorbenen, lesbischen Buchautorin Neringa Dangvydė Macatė auf ein Podest gestellt, erklärte die Regierung Litauens, und daher gehöre dieses Buch mit seinen sechs Geschichten verboten. Die Regierung störte sich zudem auch daran, dass das Buch 2013 von der litauischen Universität veröffentlicht wurde und dies erst noch mit einem Zuschuss des Kulturministeriums.
Das Buch richtet sich an Kinder im Alter von neun und zehn Jahren und ist wie traditionelle Märchenbücher aufgebaut. Doch es kommen auch Themen wie die Hautfarbe, Migration, die Scheidung von Eltern und LGBTI+ darin vor. Gerade letzteres sah die litauische Aufsichtsbehörde als ungeeignet für Minderjährige an und liess das Buch wegen den queeren Hauptfiguren zwischenzeitlich verbieten. Danach wurde es wieder zugelassen, aber nur mit dem Warnhinweis, dass es für Minderjährige unter 14 Jahren gefährlich sei.
Diese Entscheidung wollte die Autorin nicht akzeptieren und sie reichte Klage ein. Als die Autorin im Jahr 2020 verstarb führte ihre Mutter die Prozesse weiter, und dies durch alle Instanzen bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Dort urteilten die Richter:innen nun zu Gunsten der Autorin und erklärten, dass die Meinungsfreiheit von Neringa Dangvydė Macatė durch das Verbot verletzt worden sei, und dass dies gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstosse.
Litauen wurde nun zu einer Schadenersatzzahlung von 12‘000 Euro an die Mutter, sowie zur Übernahme der Prozesskosten in Höhe von 5‘000 Euro verurteilt. In der Begründung hiess es zudem, dass man Kindern Informationen über gleichgeschlechtliche Paare nicht auf diese Weise vorenthalten dürfe. Im Buch werde der Respekt für alle Mitglieder der Gesellschaft propagiert.