NORDMAZEDONIEN: Grosser Fortschritt für Rechte von Transmenschen
Es ist das erste Mal, dass das offizielle Nordmazedonien einen Unterschied zwischen Geschlechtsmerkmalen und der Geschlechtsidentität macht. So heisst es im Gesetzesentwurf, welcher nun an das Justizministerium weitergeleitet wurde, dass sich das Geschlecht auf die physischen Merkmale einer Person beziehe. Im Gegensatz dazu beziehe sich die Geschlechtsidentität auf die inneren, individuellen Gefühle in Bezug auf das Geschlecht einer Person. Dies müsse dabei nicht mit dem Geschlecht übereinstimmen, wie es im Geburtszertifikat stehe.
Mit dem nun eingereichten Entwurf soll es Transmenschen künftig ermöglicht werden, dass sie ihr Geschlecht in den offiziellen Dokumenten anpassen können, ohne sich dabei einem operativen Eingriff unterziehen zu müssen. Aktuell ist dies noch nicht möglich, doch Nordmazedonien hat bereits angekündigt, dieses Gesetz anpassen zu wollen.
Dem voraus ging ein Gerichtsurteil: Es war ein Transmann, welcher 2019 die Regierung aus diesem Grund verklagte, da er sich in seinen Grundrechten eingeschränkt sah. Er zog das Urteil bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und bekam schlussendlich Recht zugesprochen, sowie eine Genugtuung über fast 10‘000 Schweizer Franken. Mit dem Gesetzesentwurf soll nun die rechtliche Situation im Land dem Gerichtsurteil angepasst werden.
Besonders erfreulich ist zudem, dass der Gesetzesentwurf auch vorsieht, dass die Anpassung des Geschlechts in den offiziellen Dokumenten ohne eine Notiz oder Erwähnung passiert, dass das Geschlecht geändert wurde. Dadurch, dass diese Anpassung privat bleibt, wird verhindert, dass Transmenschen geoutet werden, wenn sie ihre Dokumente zeigen.