ÖSTERREICH: Erstes Urteil für angebliche Anschlagspläne auf die Vienna Pride

ÖSTERREICH: Erstes Urteil für angebliche Anschlagspläne auf die Vienna Pride
Drei junge Männer standen im österreichischen St. Pölten vor Gericht, da sie angeblich Pläne für einen Anschlag auf die Regenbogenparade, auch als Vienna Pride bekannt, vorbereitet haben sollen. Nun wurde ein erstes Urteil gegen einen 16-Jährigen gefällt. Der Prozess für die beiden anderen Angeklagten im Alter von 19 und 22 wird im August weitergeführt.

Ein 16-Jähriger, sowie zwei Brüder im Alter von 19 und 22 Jahren müssen sich in St. Pölten vor Gericht verantworten. Ihnen wurde vorgeworfen, Anschlagspläne gegen die Regenbogenparade in Wien verfolgt zu haben. Dies ist die jährlich stattfindende Pride der österreichischen Hauptstadt. Während der jüngste Angeklagte bereits ein Teilgeständnis abgelegt hat, so waren die beiden Brüder nicht geständig. Da der 16-Jährige wegen eines Vorfalls an der Schule auch noch wegen Körperverletzung und Nötigung angeklagt war, wurde sein Urteil bereits jetzt gefällt. Er wurde zu sechs Monaten bedingter Haft mit drei Jahren Bewährung verurteilt, zudem muss er weiterhin an einem Deradikalisierungsprogramm teilnehmen. Mit diesem Urteil gebe man ihm nun "eine zweite Chance", so der Richter.

Wie zunächst unmittelbar nach der Verhaftung im Juni 2023 gemeldet wurde, habe es laut der Staatsanwaltschaft nie eine direkte Gefahr gegeben, da die Anschlagspläne zu diesem Zeitpunkt weder konkret noch kurz bevorstanden. Dies sei damals von der Direktion Staatsschutz und vom Nachrichtendienst noch anders dargestellt worden, als man die Öffentlichkeit am Tag nach der Regenbogenparade über die Verhaftung und die Anschlagspläne informiert habe.

Auch die Verteidigung erklärte, dass es keine konkreten Anschlagspläne gab. So erklärte der Anwalt des 19-Jährigen, dass sein Mandant am Tag der Regenbogenparade noch bis Mittag geschlafen habe, als es dann zur Hausdurchsuchung mit 30 Beamten gekommen sei. Dabei kritisierte die Verteidigung auch die Behörden, welche vorschnell informiert und ein falsches Bild über die Angeklagten verbreitet haben. So würden auch die sichergestellten Gegenstände in keinster Weise dem Waffengesetz unterstellt sein.

Dies führte dazu, dass die Anschlagspläne daher auch nicht mehr Teil der Anklage sind. Den drei jungen Männern wird dafür das Angehören einer kriminellen Organisation und einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Wie der Richter während dem Prozess erklärte, habe der 16-jährige Angeklagte in Chats äusserst bedenkliche Äusserungen gemacht. Sie hätten zudem in einer einschlägigen Telegram-Gruppe aus dem Umfeld der radikalislamischen Terrormiliz Islamischer Staat, kurz IS, Anschlagspläne erörtert.

Die Telegram-Gruppe habe aus zehn bis fünfzehn Mitgliedern aus ganz Europa bestanden. Während der 16-Jährige gestand, dass er dieser Gruppe angehört habe, bestreitet das Brüderpaar aber eine Beteiligung. Laut der Anklageschrift sollen sie aber in dieser Gruppe angedeutet haben, dass sie in Tschechien ein Sturmgewehr und ein langes Messer erwerben wollen um damit einen Anschlag auf die am 17. Juni 2023 in Wien stattfindende Regenbogenparade zu verüben.

Der 19- und der 22-Jährige wurden am Dienstag, als das Urteil für den 16-Jährigen bekannt wurde, ebenfalls einvernommen. So soll der jüngere der beiden Brüder das Gedankengut des IS auch über TikTok und Telegram öffentlich gemacht und die Terrororganisation IS glorifiziert haben. Beide sollen zudem Videos und Bilder angefertigt haben, darunter auch mit der sogenannten "Tawhid"-Geste, welche dem IS als Erkennungsmerkmal dient. Der 22-Jährige soll in Chats zudem auch zur Jagd auf Ungläubige aufgerufen haben. Der Prozess für sie soll am 5. August stattfinden. Es gilt nach wie vor die Unschuldsvermutung. 

Bild: © Martin Darling