ÖSTERREICH: Weniger Diskriminierungen für Eingetragene Partnerschaften

ÖSTERREICH: Weniger Diskriminierungen für Eingetragene Partnerschaften
Unter dem etwas sperrigen Titel Deregulierungs- und Anpassungsgesetz hat der Ministerrat einstimmig ein Gesetz verabschiedet, welches schwullesbischen Paaren in einer Eingetragenen Partnerschaft gewisse neue Rechte zugesteht und damit Diskriminierungen abbaut. So können gleichgeschlechtliche Paare künftig ihre Partnerschaft im Standesamt eintragen lassen auch einen gemeinsamen Familiennamen haben.

Der Nationalrat muss dem Gesetz zwar noch zustimmen, was mehr als formaler Schritt gilt, denn es besteht eine deutliche Mehrheit durch die Stimmen der SPÖ, der ÖVP und der Grünen. Damit kann das Deregulierungs- und Anpassungsgesetz mit höchster Wahrscheinlichkeit wie geplant am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Dieses Gesetz beseitigt zwar weitere Diskriminierungen, welche zwischen der zivilen Ehe und der Eingetragenen Partnerschaft bestehen, doch trotzdem bestehen immer noch 32 Unterschiede.

Die nun schon fast beschlossenen und abgesegneten Neuerungen sehen vor, dass gleichgeschlechtliche Paare ihre Eingetragene Partnerschaft neu ebenfalls im Standesamt beschliessen dürfen. Ebenfalls dürfen sie bald neu auch einen gemeinsamen Familiennamen tragen. Damit wird der „Nachname“, wie er durch den Widerstand der ÖVP eingeführt wurde, wieder abgeschafft.

Gesundheits- und Frauenministerin Sabine Oberhauser von der SPÖ freut sich über die Änderungen und erklärte, dass der nächste Schritt, nämlich die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare, nun rasch folgen müsse.