POLEN: Gericht findet, dass Homosexualität mit Kindsmissbrauch in Verbindung gebracht werden darf
Die polnische Stadt Gorzów Wielkopolski feierte 2019 ihre erste Pride. Mit dabei war auch ein Mann der erzkonservativen Organisation Fundacja Pro, welcher mit einem Transporter an der Pride war und extrem LGBTI+ feindliche Botschaften verbreitete. So solle die „Regenbogenplage gestoppt“ werden, weiter wurde behauptet, dass „Homosexuelle viel häufiger für Kindsmissbrauch verantwortlich seien“, zudem sollen bereits „Vierjährige zum Masturbieren, Sechsjährige zur sexuellen Einwilligung und Neunjährige zu ersten sexuellen Erfahrungen und Orgasmen motiviert werden“.
Die Veranstaltenden der Pride verklagten darauf den Fahrer des Transporters wegen Verleumdung, doch die Staatsanwaltschaft trat nicht darauf ein. Erst als die Vorsitzende der Pride-Organisation, Monika Drubkowska, eine Privatklage einreichte kam Bewegung in den Fall. Die Argumentation und die „Fakten“ des Beschuldigten, welche einen Zusammenhang zwischen Homosexualität und Pädophilie belegen sollten, nahmen ihm die Richter nicht ab, und so wurde er im März zu einer Geldbusse verurteilt. Von der Entmenschlichung einer gewissen Gruppe sei es nur noch ein kleiner Schritt zur Gewalt, begründete das Gericht die Entscheidung. Die Regierung zeigte sich damals empört über das Urteil, und sprach von der "Repression von Gegnern der LGBTI+ Ideologie."
Da der Beschuldigte das Urteil nicht akzeptieren wollte, musste nun die nächsthöhere Instanz darüber befinden - und nun ist wieder alles anders. Mit der Hilfe einer weiteren ultrakonservativen Organisation, der Ordo Iuris, gelang es dem Fahrer des Transporters das Gericht zu überzeugen. Das Urteil von Richter Roman Makowski wurde zwar noch nicht veröffentlicht, doch sowohl der Anwalt der Klägerin, wie auch die Beschuldigten haben bestätigt, dass das frühere Urteil aufgehoben wurde. Der Grund: Die auf dem Transporter verbreiteten Aussagen hätten einen Wahrheitsgehalt, und gewisse seien auch durch die freie Meinungsäusserung gedeckt.
Es sei ein Skandal und beschämend, dass man behaupten könne, dass solche Botschaften wahr seien, zeigte sich der Antwalt von Pride-Veranstalterin Monika Drubkowska empört. Dies habe nichts mit der Realität zu tun und es gebe keine Daten, welche solche Aussagen bestätigen. Dies sei eine typische Hassrede, und damit werde versucht die Gesellschaft weiter zu spalten. Der Anwalt deutete weiter an, dass man in Berufung gegen das Urteil gehen werde.
Lob für das Gericht gab es dafür von Ordo Iuris: Der Richter habe sich auf die Fakten konzentriert, ohne auf die politische Korrektheit zu achten, erklärte die Organisation.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Gericht in Polen es für zulässig empfindet, wenn Homosexualität mit Pädophilie gleichgestellt wird. Bereits 2020 beurteilte ein Gericht in Wrocław eine solche Aussage als informativ und aufklärend, zudem werde damit geholfen, auf Pädophilie aufmerksam zu machen.
Brauchst Du Hilfe und möchtest Du mit jemandem sprechen? Hier findest Du Hilfe:
Die Schweizer LGBT+ Helpline steht Dir unter der Nummer 0800 133 133 kostenlos zur Verfügung. Mehr Infos: lgbt-helpline.ch
Weitere Information erhältst Du auch unter:
Du-bist-du.ch: Beratung und Information
Milchjugend: Übersicht über queere Jugendgruppen
Transgender Network Switzerland: Dachorganisation für trans Menschen
LOS: Lesbenorganisation Schweiz
Pink Cross: Dachorganisation schwuler und bisexueller Männer