RUSSLAND: Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt das Anti-Gay-Propagandagesetz
Russland hat längst angekündigt, die Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht mehr länger anzuerkennen, obwohl diese eigentlich bindend sind. Das Gericht kann die Staaten allerdings zu nichts zwingen, sondern nur wieder neue Urteile darüber fällen. Russland hat bereits das Urteil wegen dem Pride-Verbot ignoriert, und dies wird nun mit Sicherheit auch beim jüngsten Urteil so geschehen. Der Gerichtshof in Strassburg hat nämlich nun geurteilt, dass das russische Anti-Gay-Propagandagesetz gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstosse. Die Stigmatisierung, sowie auch die Homophobie werde damit gefördert, erklärten die Richter.
Gegen das Gesetz geklagt haben drei LGBT-Aktivisten aus Russland, und sie haben nun Recht bekommen. So fanden die Richter, dass das russische Gesetz sowohl diskriminierend sei und auch die Meinungsfreiheit einschränke. Das Urteil war deutlich, denn bis auf einen russischen Richter stimmten die anderen Sechs dafür. Die Aktivisten bekommen damit die Gerichtskosten zurück, und ihnen wurde auch Schmerzensgeld zugesprochen.
Auch wenn das Urteil Russland wohl kaum zum Einlenken bringen wird, so soll es doch Signalwirkung für andere Länder haben. Denn es gibt bereits weitere Staaten, welche ähnliche Gesetze bereits kennen, oder welche schon Debatten darüber geführt haben.