RUSSLAND: Gesetz gegen internationale Gerichtsurteile
Wegen seinen Menschenrechtsverletzungen, etwa auch in Bezug auf die Rechte der Schwulen, Lesben und Transgender, wird Russland häufig vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt. Diese Urteile werden zwar jeweils zur Kenntnis genommen, ohne jedoch tatsächlich etwas zu bewirken oder eine Verbesserung der Situation in Russland zu bringen.
Dies wird wohl auch in Zukunft so weitergehen, denn die erste Kammer im russischen Parlament hat nun ein Gesetz verabschiedet, nach welchem Urteile des EGMR offiziell keine Anwendung mehr finden, wenn das russische Verfassungsgericht der Ansicht ist, dass das Urteil verfassungswidrig ist.
Entworfen wurde dieser Gesetzesentwurf von allen vier Parteien im Parlament und er soll die Interessen und die Souveränität Russlands schützen. Laut den Autoren seien die meisten dieser internationalen Urteile sowieso von Vorurteilen gegenüber Russland geprägt.
Besonders die LGBT-Community dürfte dieses neue Gesetz zu spüren bekommen, haben sie damit doch gar keine Möglichkeit mehr sich gegen die Willkür des russischen Staats zur Wehr zu setzen. So wird etwa jedes Jahr die Gay Pride in Moskau von den Behörden verboten, obwohl die Versammlungs- und die Meinungsfreiheit ein Grundrecht jedes Bürgers sein müssten, und Russland deswegen vom EGMR auch schon abgemahnt wurde. Auch in Bezug auf die immer schärfer werdenden Anti-Gay-Propagandagesetze hätten die Schwulen, Lesben und Transgender keine Möglichkeiten mehr, sich wirkungsvoll an ein internationales Gericht zu wenden.
Sollte dieses Gesetz tatsächlich eingeführt werden, dann hat die russische Bevölkerung erneut ein Recht weniger, um sich gegen den eigenen Staat und dessen immer einschneidenderen Gesetze zu wehren.