SCHWEDEN: Transgender wird nicht mehr als Geisteskrankheit angesehen

SCHWEDEN: Transgender wird nicht mehr als Geisteskrankheit angesehen
Nach Dänemark hat sich nun auch Schweden von der Definition verabschiedet, wonach es sich bei Transgender um eine Geisteskrankheit handelt. Dieser Schritt ist besonders deshalb erfreulich, hat das Land doch eine alles andere als rühmliche Vergangenheit in Bezug auf Transgender.

Es sei ein wichtiger, symbolischer Schritt, erklärte Kristina Bränd Persson, Vorsitzende der Gesundheits- und Wohlfahrtsbehörde des Landes. Es sei eine vollkommen nachvollziehbare Änderung. Sie tendiere sonst den Entscheidungen der WHO zu folgen, doch viele der Kategorien seien obsolet, und für sie sei diese Entscheidung völlig unproblematisch. Dort, bei der Weltgesundheitsorganisation, wird derzeit auch über eine neue Klassifizierung debattiert und es sind auch dort Tendenzen sichtbar, wonach Transgender nicht mehr weiter als Geisteskrankheit definiert werden soll.

Viele Transaktivisten in Schweden begrüssten die Entscheidung, und nannten sie längst überfällig. Ewa-Maria Åström erklärte etwa, dass man sie aufwecken soll, es sei schliesslich 2017 und nicht mehr 1817. Vor der Entscheidung wurde Transgender automatisch als Geschlechtsidentitätsstörung eingeordnet, was als Krankheit eingestuft wird.

Schwedens Vergangenheit in Bezug auf Transgender war alles andere als einfach, und daher ist die jetzige Ankündigung umso erfreulicher. Noch bis im Jahr 2013 mussten sich Transgender sterilisieren lassen, wenn sie ihr Geschlecht vom Staat anerkannt haben wollten. Damit wurden hunderte Transpersonen diesen Operationen unterzogen, damit verhindert werden konnte, dass sie Kinder bekommen können. Über 160 dieser Opfer haben darauf eine Klage gegen die schwedische Regierung eingereicht, um eine Wiedergutmachung zu erreichen. Der Prozess lief über Jahre und schlussendlich konnte eine Einigung erzielt werden. Es wird gehofft, dass dieses Gesetz bis im Juli 2018 in Kraft tritt, und dass dann auch die Zahlungen von rund 300‘000 Schwedischen Kronen – rund 33‘800 Schweizer Franken – pro Person ausgelöst wird.