SCHWEIZ: Ab heute wird geheiratet!
Vom politischen Vorstoss bis zur ersten Eheschliessung, welche nun am 1. Juli endlich stattfinden kann, vergingen Jahre. Manchmal war es nervenaufreibend, es brauchte Geduld, und manche Enttäuschung musste überwunden werden, bis die Schweizer Bevölkerung am 26. September 2021 mit dem Ja schliesslich für einen fuliminanten Höhepunkte sorgte und die Ehe für alle an der Abstimmungsurne besiegelte.
Wie der Bundesrat danach festgelegt hat, tritt das neue Gesetz ab dem 1. Juli 2022 in Kraft, und somit können sich gleichgeschlechtliche Paare ab jetzt das Ja-Wort geben und heiraten. Gleichzeitig wird es ab jetzt nicht mehr möglich sein Eingetragene Partnerschaften einzugehen. Paare, welche nach dem alten Recht eine Eingetragene Partnerschaft eingegangen sind, haben die Möglichkeit, diese nun in eine Ehe umzuwandeln. Diese Umwandlungserklärung kann auch wie eine Trauzeremonie in einem Trauungslokal und vor Zeug:innen durchgeführt werden.
Das Bundesamt für Justiz hat eine Webseite zum Thema Ehe für alle aufgeschalten, wo Du alle Antworten auf die wichtigsten Fragen findest: Von Informationen über Eheschliessungen in der Schweiz oder auch im Ausland, über bereits im Ausland geschlossene Ehen bis hin zum Zugang zur Samenspende für Frauenpaare. Zudem werden auch die Unterschiede zwischen der Eingetragenen Partnerschaft und der Ehe erläutert. Ebenfalls findest Du auf der Seite wichtige Adressen, sowie Merkblätter. Die Seite steht sowohl in Deutsch, wie auch in Französisch und Italienisch zur Verfügung.
Zur Seite des Bundesamts für Justiz über die Ehe für alle...