SCHWEIZ: Bundesgericht heisst Änderung des Geschlechtseintrag von Jugendlichen gut
Ihr 16-jähriges Kind wollte den Vornamen und den Geschlechtseintrag im Zivilstandsregister ändern lassen. Dieses Recht steht allen urteilsfähigen Personen seit dem Jahr 2022 zu. Die Eltern waren jedoch gegen diesen Schritt und reichten eine Klage ein. Sie stellten sich auf den Standpunkt, dass die zuständigen Beamten nicht über die Urteilsfähigkeit von Teenagern befinden können, da ihnen die Qualifikationen dazu fehlen. Sie forderten, dass dies nur ein Psychiater entscheiden könne, der sich auf Geschlechterfragen spezialisiert habe. Man müsse dazu auch die administrativen Auswirkungen mit berücksichtigen, welche eine solche Änderung mit sich bringe.
Wie zuvor bereits ein Gericht in Genf, so stellten sich nun auch die Bundesrichter in Lausanne gegen die Eltern. Sie betonten ebenfalls, dass es sich bei der Änderung des Vornamens und des Geschlechtseintrags lediglich um einen Verwaltungsakt handle, der widerrufen werden könne. Es bestehe zudem kein Zusammenhang mit körperlichen Eingriffen einer Geschlechtsanpassung.
Die Eltern haben bereits zuvor das Sorgerecht und die elterliche Obhut über ihr Kind vorläufig verloren, heisst es im Urteil des Bundesgerichts weiter, da die Jugendschutzbehörde des Kantons Genf bei dieser Familie bereits eingreifen musste.