SCHWEIZ: Bundesgericht verurteilt queerfeindlichen Polemiker zu Haftstrafe

SCHWEIZ: Bundesgericht verurteilt queerfeindlichen Polemiker zu Haftstrafe
Das Bundesgericht hat im Fall Alain Sobral letztinstanzlich entschieden: Der rechtsextreme Polemiker wurde wegen Aufruf zu Hass und Diskriminierung zu einer unbedingten Haftstrafe verurteilt. Dies stellt gleichzeitig das erste Urteil des Bundesgerichts zur erweiterten Strafnorm dar.

Nachdem Alain Sobral im September 2021 die lesbische Journalistin Cathy Macherel aufs Übelste beleidigte, reichte sie Klage gegen den rechtsextremen Polemiker ein. Auch die Organisationen Pink Cross, Vogay und Lilith haben damals Anzeige erstattet. Der bereits in Frankreich wegen ähnlicher Taten verurteilte Sobral wurde danach im vergangenen Jahr auch im Kanton Waadt wegen Verleumdung und öffentlichem Aufruf zu Hass verurteilt.

Da er mit dieser Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden war, zog er das Urteil bis vor das Bundesgericht weiter, welches nun am Donnerstag seine Entscheidung als letzte Instanz bekannt gab. Dabei bestätigten die Bundesrichter die bereits verhängte Geldstrafe von 30 Tagessätzen wegen Verleumdung und verurteilten ihn zusätzlich zu einer unbedingten Haftstrafe von 40 Tagen.

Roman Heggli, Geschäftsleiter von Pink Cross betont die Wichtigkeit dieser klaren Botschaft des Bundesgerichts. Hass und Hetze gegen queere Menschen habe keinen Platz mehr in der Schweiz, sei es im Internet oder in den Medien. Das Urteil werde hoffentlich auch anderen Betroffenen dabei helfen, sich gegen homo- und bi-feindliche Hassreden zu wehren, so Heggli. Auch Alessandra Widmer, Co-Geschäftsleiterin der Lesbenorganisation Schweiz, bezeichnet das Bundesgerichtsurteil als historisch. Es schaffe die Grundlage für eine strikte Rechtsprechung bei homo- und bifeindlichem Hass. Das Urteil sei ein starkes Signal für die ganze LGBT+ Community, dass Angriffe und Diskriminierung Konsequenzen haben.

Bei diesem Urteil kam die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm (Art. 261bis StGB) zur Anwendung, über welche die Schweizer Stimmbevölkerung im Februar 2020 abgestimmt hat. Im Juli des gleichen Jahres ist die Erweiterung schliesslich in Kraft getreten.

Den Bundesgerichts nachlesen: Link

Brauchst Du Hilfe und möchtest Du mit jemandem sprechen? Hier findest Du Hilfe:

Die Schweizer LGBT+ Helpline steht Dir unter der Nummer 0800 133 133 kostenlos zur Verfügung. Mehr Infos: lgbt-helpline.ch

Weitere Information erhältst Du auch unter:
Du-bist-du.ch: Beratung und Information
Milchjugend: Übersicht über queere Jugendgruppen
Transgender Network Switzerland: Dachorganisation für trans Menschen
LOS: Lesbenorganisation Schweiz
Pink Cross: Dachorganisation schwuler und bisexueller Männer