SCHWEIZ: Das Zürcher Heaven fechtet Lärmklage an - und gewinnt
Noch ist nicht absehbar, wann das Heaven wieder öffnen kann, und die laufenden Kosten ohne Einnahmen sind erdrückend. Aus diesem Grund ist das Urteil ein erfreulicher Lichtblick in einer ansonsten äusserst schwierigen und gar existenzbedrohenden Zeit für den Club. Denn schlussendlich ist das Heaven nicht nur ein Club fürs Partyvolk, sondern auch ein wichtiger Safe Space gerade für queere Jugendliche, welche sich beispielsweise zu Hause oder in ihrem Alltag nicht ausleben können.
Mit der Einstellung des Verfahrens wurde nun eine weitere Last von den Schultern des Heavens genommen - doch bis dorthin war es ein langer Weg. Durch das Reinlassen von neuen Gästen in den Club, soll, laut Aussage der Klägerin, am 28. Oktober 2018 Lärm aus dem Innern des Heaven nach draussen gedrungen sein. Darauf rief die Anwohnerin die Polizei und reichte eine Lärmklage ein. Daraus erging am 21. Oktober 2019 ein Strafbefehl wegen Nichtaufrechterhaltens von Ordnung und guter Sitte, da eine Nachtruhestörung nicht verhindert worden sei. Diese sei durch verstärkte Musik entstanden, welche überlaut abgespielt und nach Draussen gedrungen sei, behauptete die Klägerin weiter.
Da sich das Heaven keiner Schuld bewusst war und genau zur Lärmverhinderung diverse bauliche Massnahmen getroffen hat, hat der Club Einspruch gegen die Lärmklage erhoben. So habe man unter anderem Schleusentüren und auch einen Limiter bei der Soundanlage eingebaut, der gar kein lauteres Abspielen der Musik ermöglicht, erklärt Marco Uhlig vom Heaven gegenüber gay.ch. Wieso sollte zudem gerade an dem Abend Musik draussen zu hören gewesen sein, und an allen anderen Abenden nicht, denn es werden ja in jeder Partynacht Gäste über dieselbe Türe in den Club rein- und rausgelassen.
Das Heaven konnte zudem auch belegen, dass der Lärm von einer benachbarten Lokalität kam, und dass die Polizei, welche damals vor Ort war, nur die Gäste vor dem Club als mögliche Ursache für den Lärm nannte, nicht aber die Musik. Wie Marco Uhlig weiter erklärt, habe die Anwohnerin zudem nur aus dem Fenster geschaut, und so sei es in der schmalen Spitalgasse gar nicht erst möglich, eine Lärmquelle genau zu eruieren, da es von allen Seiten her hallt - auch wenn nicht zum Club gehörende Jugendliche mit ihren Boomboxen auf dem Hirschenplatz oder vor der Zähringer Kirche auf den Bänken sitzen. Hinzu kam, dass die von den Anzeigeerstatterin genannten sechs weiteren Zeugen bis auf einen - notabene ihr Lebenspartner aus der gleichen Wohnung - gar nicht im Umfeld des Heaven Clubs wohnen, sondern einige Gassen weiter weg im Niederdorf.
Aus all diesen Gründen konnte die Ruhestörung nicht dem Club Heaven zugeordnet werden, wodurch das Stadtrichteramt entschied, den entsprechenden Strafbefehl aufzuheben. Die ausgesprochene Busse wurde damit ebenfalls aufgehoben.
Trotz dieses Urteils befindet sich das Heaven derzeit in einer ungemütlichen Lage: Durch die Coronakrise fallen laufend Kosten an, ohne dass Einnahmen generiert werden können. Wann der Club wieder öffnen kann, ist nach wie vor ungewiss. Auch hat der Vermieter der Lokalität bislang keine Mietreduktion gewährt. Aus diesem Grund ist es umso wichtiger, dass die Community nun zusammensteht:
Auch Du kannst das Heaven und seine Mitarbeiter unterstützen, indem Du Dir eine Memberkarte des Clubs online bestellst. Für nur 300 Franken im Jahr heisst es nicht mehr anstehen an der Türe, keinen Eintritt mehr bezahlen, und Du profitierst auch noch von weiteren Privilegien. Zudem zeigst Du dich damit solidarisch und hilfst mit, die Zukunft eines wichtigen Safe Space der LGBTI+ Community in der Stadt Zürich zu sichern.