SCHWEIZ: Die wichtigsten Änderungen ab dem 1. Januar für LGBTI+
Nach dem Volks-Ja hat das Parlament im November eine zweistufige Umsetzung der Ehe für alle beschlossen. Während die eigentliche Vorlage am 1. Juli in Kraft tritt, können erste Bestimmungen aber bereits ab dem 1. Januar 2022 umgesetzt werden.
Bislang wurden Ehen von gleichgeschlechtlichen Paaren, welche im Ausland geheiratet haben, hierzulande nur als Eingetragene Partnerschaften anerkannt. Seit dem 1. Januar 2022 gelten sie nun aber bereits als vollumfängliche Ehen, so, wie sie ab dem 1. Juli dann auch allen gleichgeschlechtlichen Paaren in der Schweiz offen stehen wird.
An seiner Sitzung Ende Oktober hat der Bundesrat zudem beschlossen, dass die vereinfachte Änderung des Vornamens und des Geschlechts für trans und inter Menschen ab dem 1. Januar 2022 in Kraft treten wird.
Dies ist nun mit einer einfachen Erklärung möglich, welche als schriftlicher Antrag in der Wohngemeinde oder am Heimatort eingereicht werden kann. Dies kostet 75 CHF. Bei Personen unter 16 Jahren braucht es eine Einwilligung der Eltern, ebenso ist bei bestimmten Erwachsenen eine Bestätigung der Erwachsenenschutzbehörde oder eines Beistands nötig.