SCHWEIZ: Ehe für alle tritt per 1. Juli in Kraft
Am 26. September hat die Schweizer Bevölkerung mit einem klaren Votum die Ehe für alle an der Urne gutgeheissen - und zwar haben sämtliche Kantone die Vorlage angenommen. Wie das Bundesamt für Justiz nun bekannt gibt, tritt die Ehe für alle per 1. Juli 2022 in Kraft. Das Parlament hat zudem eine zweistufige Inkraftsetzung beschlossen.
Somit können erste Bestimmungen bereits per 1. Januar eingeführt werden. Dies betrifft den Güterstand von gleichgeschlechtlichen Paaren, welche im Ausland geheiratet haben. Die Schweiz hat ihre Ehe bislang nur als Eingetragene Partnerschaft anerkannt, und dies soll sich nun bereits ab dem 1. Januar 2022 ändern.
Sechs Monate später, ab dem 1. Juli 2022 tritt dann die gesamte Vorlage in Kraft: Ab dann können gleichgeschlechtliche Paare entweder heiraten oder ihre Eingetragene Partnerschaft in eine Ehe umwandeln. Durch die Öffnung der Ehe können ab diesem Zeitpunkt keine neuen Eingetragenen Partnerschaften mehr geschlossen werden.
Bereits vor dem 1. Juli kann ein Gesuch zur Durchführung des Ehevorbereitungsverfahrens eingereicht werden. Für die Umwandlung der Partnerschaft in eine Ehe wiederum braucht es nur eine gemeinsame Erklärung der Partner:innen vor einer Zivilstandesbeamtin, respektive eines Zivilstandsbeamten.