SCHWEIZ: Fällt die Ehe-Definition bei der CVP-Initiative weg?

SCHWEIZ: Fällt die Ehe-Definition bei der CVP-Initiative weg?
Die Bevölkerung hat die CVP-Initiative über die Heiratsstrafe, wenn auch sehr knapp, bachab geschickt. Nach dem Gerichtsentscheid, wonach die Abstimmung wiederholt werden muss, teilt der Bundesrat nun mit, dass die Initiative nochmals ins Parlament kommt und somit könnte auch die Ehe-Definition endgültig wegfallen...

Es ist eine Entscheidung, welche insbesondere auch der CVP selber entgegenkommt. So teilt der Bundesrat am Freitag mit, dass die Initiative der Partei über die Heiratsstrafe nicht direkt wiederholt wird, sondern, dass die Initiative nochmals ins Parlament kommt. Das Parlament erhält damit die Möglichkeit, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, da im Ständerat ohnehin eine entsprechende Vorlage über die Heiratsstrafe hängig ist. Damit könnte die CVP ihre Initiative zurückziehen, oder die neue Vorlage würde automatisch zu einem Gegenvorschlag zur Initiative über die Heiratsstrafe.

Wenn die CVP ihre Initiative zurückzieht, wäre auch die selbst innerhalb der Partei umstrittene Ehedefinition vom Tisch. Oder, falls die Partei an der Initiative festhält, so würde die Stimmbevölkerung zumindest einen Gegenvorschlag ohne dieser Ehedefinition vorgelegt bekommen. Diese Definition sieht nämlich vor, die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau festzuschreiben und die "Ehe für gleichgeschlechtliche Paare damit zusätzlich zu erschweren. Laut Nachbefragungen nach der Abstimmung war diese Definition nämlich eines der Hauptargumente, weshalb die Initiative schlussendlich an der Urne gescheitert ist.

Wie ist es dazu gekommen? Die CVP hat beim Bundesgericht eine Klage eingereicht und die Richter haben der Partei Recht gegeben. Die Abstimmungsfreiheit sei verletzt worden, erklärten die Richter, da der Bund falsche Angaben gemacht habe. So war die Zahl der Ehepaare, welche von der Heiratsstrafe bei der Bundessteuer betroffen sind, deutlich höher, als vom Bund angegeben. Dieser Fehler sieht die CVP den auch als ein Mitgrund, weshalb die Initiative vor dem Volk gescheitert ist. 

Da dieses Urteil auf Bundesebene eine Premiere war, war lange unklar, wie die Wiederholung aussehen wird. Gewisse Juristen waren der Meinung, dass nur eine direkte Wiederholung in Frage kommt. Der Bundesrat hat sich nun aber entschieden, dem Parlament die Möglichkeit zu geben, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten, da im Ständerat ohnehin eine Initiative über die Heiratsstrafe gängig ist. Damit erhält die CVP zudem auch die Möglichkeit, ihre Initiative zurückzuziehen...