SCHWEIZ: Rechtskommission stimmt für zwei Varianten für die Ehe für alle
Die Rechtskommission des Nationalrats hat just am Valentinstag über die Ehe für alle debattiert. Den Vorentwurf, welcher die wesentlichsten Elemente zur Öffnung der Ehe im Zivilrecht beinhaltet (inkl. Bürgerrecht und Zugang zur Adoption), wurde mit 19 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedet. Die Kommission hat sich zudem entschieden, zwei Varianten in die Vernehmlassung zu schicken, nämlich eine mit Zugang zur künstlichen Befruchtung und eine ohne. Dies ist ein Teilerfolg, denn noch im Sommer hat sich die Kommission nur für eine Lösung ohne künstliche Befruchtung für lesbische Paare ausgesprochen.
Mit der heutigen Entscheidung bietet die Rechtskommission somit eine Möglichkeit für die konsequente Ehe für alle, mit einer tatsächlichen Gleichstellung. Ein Rechtsgutachten von LGBTI+-Organsisationen hat nämlich gezeigt, das auch der Zugnag zur künstlichen Befruchtung ohne eine Verfassungsänderung möglich ist. Es wäre nur ein Gesetzesänderung nötig. Dieses Gutachten überzeugte einige Parlamentarier*innen, welche sich dann dafür aussprachen, diesen Teil ebenfalls in die Kernvorlage zu nehmen.
Es ist vor allem dem unermüdlichen Engagement der LGBTI+ Organisationen zu verdanken, dass nun zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt werden, und somit auch eine echte Gleichstellung möglich ist. Dies bedeutet aber auch, dass es nochmals viel Effort benötigt, dass Lesben, Schwule, Bisexuelle, sowie trans und inter Menschen mit der Ehe für alle die genau gleichen Rechte und Pflichten wie heterosexuelle Paare erhalten!
Die Pressemitteilung der Rechtskommission des Nationalrats findest Du hier: Link