SCHWEIZ: Umwandlung der Eingetragenen Partnerschaft in eine Ehe soll in Zürich kostenlos werden
Seit dem 1. Juli des vergangenen Jahres steht gleichgeschlechtlichen Paaren in der Schweiz die Ehe offen. Wer bereits in einer Eingetragenen Partnerschaft lebt, hat darauf die Möglichkeit erhalten, diese auf dem Zivilstandsamt in eine Ehe umzuwandeln. Dies war aber mit Kosten von 75 Schweizer Franken verbunden, wodurch queere Paare somit doppelt belastet wurden.
Erst mussten gleichgeschlechtliche Paare die Beurkundung für die Eingetragene Partnerschaft bezahlen, und nun auch noch die Gebühren für die Umwandlung in eine Ehe. Diese Ungleichbehandlung hat der Regierungsrat nun aufgehoben und die Kantonale Zivilstandsverordnung entsprechend ergänzt. Laut der neuen Bestimmung dürfen für die Umwandlung keine Gebühren mehr erhoben werden.
Der Regierungsrat ging sogar noch einen Schritt weiter und entschied sich für eine rückwirkende Inkraftsetzung. Damit können Personen, welche diese Gebühr seit dem 1. Juli 2022 bereits entrichtet haben, diese zurückfordern. Dies ist innerhalb von fünf Jahren seit der Bezahlung möglich.
Ganz fest steht der Entscheid aber noch nicht, denn diese Änderung der Kantonalen Zivilstandsverordnung muss zuerst noch vom Bund genehmigt werden. Erst dann kann sie rückwirkend in Kraft treten.
Den Fall für diese Änderung ins Rollen gebracht hat der Zürcher Stadtrat, welcher im vergangenen September den Regierungsrat ersucht hat, um eine Rechtsgrundlage zu schaffen, damit Gemeinden auf diese Gebühr von 75 Franken verzichten können. Die Gemeinden haben darauf der vorgeschlagenen Änderung mehrheitlich zugestimmt.