SCHWEIZ: Zwei Hassverbrechen gegen LGBTs pro Woche

SCHWEIZ: Zwei Hassverbrechen gegen LGBTs pro Woche
An ihrer heutigen Medienkonferenz hat eine breite Koalition verschiedener LGBT-Organisationen einerseits Zahlen zu Hassverbrechen gegenüber Schwulen, Lesben, Bisexuellen und Transgender in der Schweiz vorgestellt, und gleichzeitig die Forderung platziert, dass solche Verbrechen gegen LGBTs künftig auch polizeilich erfasst werden müssen...

Die Zahlen zeigen es klar: Schwule, Lesben, Bisexuelle und Transgender sind auch in der Schweiz einem erhöhten Risiko ausgesetzt, Opfer eines Hassverbrechens zu werden. Dabei reicht dies von hassgetriebener Ehrverletzung über Diskriminierung bis hin zu Gewaltdelikten. So hat das Projekt Hate Crime, welches von den Schweizer LGBT-Organisationen betrieben wird, zwischen November 2016 und Dezember 2017 95 Fälle erfasst, welche aus Homo- Bi- oder Transphobie motiviert waren. Dies ergibt einen Durchschnitt von rund 2 Fällen pro Woche. Dabei muss aber deutlich hervorgehoben werden, und dies bestätigen auch zahlreiche Studien, dass die Dunkelziffer um ein Vielfaches höher sein dürfte. Von diesen bekannten Fällen wurden wiederum über 80 Prozent nicht der Polizei gemeldet, entweder, aus Angst vor der Polizei selber, oder aber auch, da die Opfer der Meinung waren, dass die Tat keine strafrechtliche Relevanz hat.

Laut den durch Hate Crime gesammelten Daten zeigt sich, dass besonders die Zahl der Gewalttaten mit rund einem Drittel aller gemeldeten Taten, erschreckend hoch ist. Hinzukommt, dass sich auch in der Schweiz bestätigt, dass gerade Transmenschen besonders häufig Opfer von Hassverbrechen sind.

Während ihrer Medienkonferenz platzierten die LGBT-Organsisationen die Forderung, dass Hassverbrechen polizeilich erfasst werden müssen. Dies wurde auch in Form einer politischen Motion von Nationalrätin Rosmarie Quadranti bereits platziert, welche vom Bund fordert, dass solche Hassverbrechen augrund der sexuellen Orietierung, der Geschlechtsidentität, - ausdruck oder -merkmale, explizit erfasst werden müssen. Dies erachten derzeit weder der Bund noch die Kantone als nötig. So schreiben die Organisationen in ihrer Mitteilung, dass erst durch die Änderung entsprechender gesetzlicher Vorgaben hinsichtlich der Erfassung von homo-, bi- und transphob motivierten Delikten eine konsequente strafrechtliche Aufklärung dieser Taten möglich wird. Weiter fordern sie griffige Massnahmen, um Hassdelikte an LGBTI-Menschen zu verhindern, zu erfassen, zu untersuchen, zu verfolgen, zu bestrafen und den Opfern Rechtsmittel und Entschädigung bereitzustellen.

LGBT-HELPLINE:
Bist Du selber Opfer eines homo- bi- oder transphoben Hassverbrechens, dann melde Dich bei der kostenlosen, 24h-LGBT-Helpline unter der Telefonnummer 0800 133 133 oder unter lgbt-helpline.ch - dort findest Du im konkreten Fall Unterstützung und kannst Dich beraten lassen.