SCHWEIZ: Es wird eng für den Diskriminierungsschutz für LGBTs

SCHWEIZ: Es wird eng für den Diskriminierungsschutz für LGBTs
Die Bürgerlichen, mit Ausnahme der BDP, stellen sich gegen einen Ausbau der Rassimusstrafnorm um die sexuelle Orientierung und die Geschlechteridentität und wollen damit nichts von einem verbesserten Schutz für LGBTIs wissen. Die SVP hält das Vorhaben für überflüssig, und die FDP nennt es wenig effizient. CVP, SP, Grüne und auch die BDP würden die Ausweitung des Diskriminierungsschutz begrüssen.

Die Forderung nach einem besseren Diskriminierungsschutz wird von der LGBTI-Community bereits seit langem gestellt, doch bislang wurden sämtliche Vorstösse von der Politik, allen voran von den Bürgerlichen abgeschmettert. Auch diesmal hat das Anliegen wieder einen schweren Stand, denn sowohl die SVP, wie auch die FDP stellen sich dagegen. Gutgeheissen wird die Ausweitung dafür von der SP, den Grünen, sowie von der CVP und der BDP. Dabei geht es um eine Gesetzesanpassung, welche von der nationalrätlichen Rechtskommission ausgearbeitet wurde, und vorsieht, dass die aktuell geltende Rassismusstrafnorm um die beiden Kriterien Sexuelle Orientierung und Geschlechteridentität erweitert würde. Bei einem Verstoss wären dann Geldstrafen oder auch Gefängnisstrafen von bis zu drei Jahren vorgesehen. Ihr Vorschlag geht dabei noch weiter als die Initiative, welche Mathias Reynard, Nationalrat der SP aus dem Kanton Wallis, im Parlament eingereicht hat, denn die Kommission will explizit auch die Geschlechteridentität mit übernehmen. Die Vernehmlassung für den Vorschlag ging nun zu Ende.

In einer Stellungnahme erklärte die FDP, dass man zwar grundsätzlich gegen jede Form der Diskriminierung sei, eine Ausweitung der Rassismusstrafnorm um die beiden Kriterien erachte man aber als nur wenig effizient. Die Richter und Richterinnen hätten schon heute genügend Ermessensspielraum bei der Urteilsfindung, um die Motive der Täter entsprechend zu gewichten, denn das Strafgesetzbuch sehe bereits einen ausreichenden Schutz für Menschen vor, deren Ehre verletzt oder physisch attackiert worden sei. Noch klarer formuliert die SVP ihre Ablehnung: Die Ausweitung sei überflüssig, heisst es aus der Partei. Die beiden Kriterien seien bereits in der aktuellen Rechtsprechung durch die Merkmale Lebensform und Geschlecht abgedeckt. Wenn jede als Nicht-Mehrheit erkannte Gruppe noch separat im Gesetz geschützt werde, dann würde dies schlicht ausufern, erklärt die SVP weiter.

Zuspruch erhält die geplante Erweiterung jedoch von der CVP: Es sei an der Zeit den Schutz der LGBTI-Menschen im Gesetz festzuhalten, denn es komme immer wieder zu Übergriffen, erklärte beispielsweise Nationalrat Karl Vogler gegenüber der Nachrichtenagentur. Die Grünen wiederum erklären, dass sie den Vorentwurf begrüssen, und dieses Anliegen bereits von Anfang an mitgetragen haben. Den Vorschlag der nationalrätlichen Rechtskommission heisst auch die SP gut, doch sie wollen gar noch einen Schritt weiter gehen. Sie verlangen, dass zu den beiden genannten Kriterien auch noch das Geschlechtsmerkmal hinzugefügt wird, um damit auch noch Intersex-Menschen vor Diskriminierung zu schützen.

In der Vergangenheit hat es sich bereits mehrfach gezeigt, dass der Diskriminierungsschutz aufgrund der sexuellen Orientierung oder der Geschlechteridentität bei weitem nicht ausreichend ist. Zudem ist die Schweiz diesbezüglich auch im Hintertreffen gegenüber anderen Staaten, welche einen expliziten Diskriminierungsschutz gegenüber LGBTIs kennen, oder beispielsweise auch Hassverbrechen oder Hassreden, welche aus Homo- oder Transphobie motiviert sind, härter bestrafen. Sowohl das Transgender Network Switzerland, wie auch Pink Cross begrüssen den Entwurf der Kommission, wobei auch Pink Cross dafür wäre, dass auch das Geschlechtsmerkmal mit aufgenommen würde, um eine weitere Lücke zu schliessen. Schützenhilfe für die Ausweitung der Rassismusstrafnorm gibt es zudem auch von der Schweizerischen Staatsanwälte-Konferenz (SSK).