SINGAPUR: DJ geht wegen Section 377A vor Gericht
In Singapur kann gleichgeschlechtlicher Sex mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft werden. Wie auch in Indien liegt dies an der Section 377 im Strafgesetz, welches von den Briten während der Kolonialzeit in die Welt exportiert wurde. Vor wenigen Tagen hat das Oberste Gericht Indiens die Section 377 ersatzlos aus dem Strafgesetz gestrichen und damit Homosexualität entkriminalisiert. Singapur tut sich jedoch nach wie vor schwer mit diesem Schritt, obwohl die Regierung offiziell erklärte, dass das Gesetz nicht mehr angewendet wird.
Seit Indien verspürt aber auch die LGBT-Community in Singapur Auftrieb, obwohl auch die Gegner massiv mobilisiert haben. Ein DJ macht nun aber Nägel mit Köpfen und zieht vor Gericht: Johnson Ong aka DJ Big Kid hat Klage eingereicht, da die Section 377A seiner Meinung nach gegen die Verfassung verstosse. Ong selber lebt seit Jahren in einer Partnerschaft mit einem Mann. Für die Regierung wird der Generalstaatsanwalt die Verteidigung übernehmen und bereits am 25. September soll es zu einem ersten Treffen kommen.
Derzeit gehen die Wogen hoch in Singapur: Sowohl die Befürworter, wie auch die Gegner von Section 377A haben seit dem Urteil in Indien Petitionen lanciert. Konservativen und religiösen Gruppen ist es dabei gelungen nahezu 100‘000 Unterschriften innerhalb weniger Tage zu sammeln, damit die Section im Gesetz bleibt. Die LGBT-Community und ihre Verbündeten haben derzeit gegen 30‘000 Unterschriften. Eine in diesen Tagen veröffentlichte Umfrage zeigte zudem, dass 55 Prozent der Bewohner Singapurs die Section 377A unterstützen und daran festhalten wollen.
Wie das Gericht in Singapur schlussendlich entscheiden wird, ist offen. Erst im Jahr 2014 erklärten die Obersten Richter noch, dass die Section 377A vefassungskonform ist. In dieser Woche hat das Gericht aber erklärt, dass es auch die internationalen Entwicklungen diesbezüglich mit in Betracht ziehen werde. Der Justiz- und Innenminister wiederum erklärte noch vor der Klage, dass sich das Parlament damit beschäftigen sollte, da damit im Gegensatz zu den Gerichten auch die Bürger miteinbezogen würden.